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Basisinformationsblatt KEPLER Mix Ausgewogen (T) 20.02.2025 (BBAT0000722590.1123)
Hierbei handelt es sich um eine Schätzung
auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten des letzten Jahres.
158,00 EUR
Transaktionskosten 0,03 % des Werts der Anlage pro Jahr. Hierbei handelt es sich [...] Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich dabei nicht um Werbe-
material. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen [...] (FMA), Otto-Wagner-Platz 5, A-1090 Wien.
Erstellungsdatum: 20.02.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art: Dieses Produkt ist ein Investmentfonds gemäß §§ 2 Abs. 1 und 2 iVm § 50 InvFG und
Basisinformationsblatt Ethik Mix Solide (T) 23.04.2025 (BBAT0000A19296.0424)
Hierbei handelt es sich um eine Schätzung
auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten des letzten Jahres.
88,00 EUR
Transaktionskosten 0,05 % des Werts der Anlage pro Jahr. Hierbei handelt es sich [...] Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich dabei nicht um
Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen [...] (FMA), Otto-Wagner-Platz 5, A-1090 Wien.
Erstellungsdatum: 23.04.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art: Dieses Produkt ist ein Investmentfonds gemäß §§ 2 Abs. 1 und 2 iVm § 50 InvFG und
Basisinformationsblatt KEPLER Trend Select Aktienfonds (T) 20.02.2025 (BBAT0000A32YW2.0524)
Werts der Anlage pro Jahr. Hierbei handelt es sich um eine
Kostenschätzung.
156,00 EUR
Transaktionskosten 0,48 % des Werts der Anlage pro Jahr. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung
der Kosten [...] Informationsblatt stellt Ihnen wesentliche Informationen über dieses Anlageprodukt zur Verfügung. Es handelt sich dabei nicht um Werbe-
material. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen [...] (FMA), Otto-Wagner-Platz 5, A-1090 Wien.
Erstellungsdatum: 20.02.2025
Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Art: Dieses Produkt ist ein Investmentfonds gemäß §§ 2 Abs. 1 und 2 iVm § 50 InvFG und
Verbesserte Gliedertaxe für Ärzte - U861 (U861)
angenommen:
Bei völligem Verlust oder völliger Gebrauchsunfähigkeit
- eines Armes oder einer Hand 100%
- eines Daumens oder eines Zeigefingers 100%
- eines anderen Fingers
Verbesserte Gliedertaxe für Ärzte (U861.2)
angenommen:
Bei völligem Verlust oder völliger Gebrauchsunfähigkeit
- eines Armes oder einer Hand 100%
- eines Daumens oder eines Zeigefingers 100%
- eines anderen Fingers