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VBKSZ96 (VBKSZ96)
Versicherungsbedingungen der Zusatzversicherung für
Kapitalzahlung bei bestimmten schweren Krankheiten und bei
vollständiger und dauerhafter Erwerbsunfähigkeit - 1996
§ 1a Was ist versichert (
Versicherte Risken und Personen im Kombi-RS (AmLand) (RS125)
Lebensgefährte;
3.5.2. im Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privatbereich (Pkt. 3.3.) auch deren minder-
jährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkinder; Enkelkinder jedoch
Glas Inhaltswert (Gl3007.14)
Glas Inhaltswert Gl3007.14
Diese Glasversicherung ist nach der Tarif - Pauschalvariante "Inhaltswert" erstellt.
Der Inhaltswert setzt
Kombinierter Rechtsschutz für Im Recht Landwirtschaft (RS250) (RS250)
lebende Ehegatte bzw. Lebensgefährte;
4.11.2. in den Punkten 4.2., 4.3., 4.6., 4.8. bis 4.10. auch deren minderjährige Kinder (auch
Enkel-, Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkinder; Enkelkinder jedoch
Besondere Bedingungen zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Gemeindeorgane (AH3872.24)
Personen
Als versicherte Personen gelten die nachfolgend angeführten natürlichen Personen sowie deren
Stellvertreter in ihrer gegenwärtigen, ehemaligen oder zukünftigen Tätigkeit für den in der Polizze [...] und es sich bei
den sonstigen Gesellschaften oder juristischen Personen nicht um Gesellschaften, deren
Wertpapiere an einer Börse gehandelt werden, Finanzdienstleistungsunternehmen wie
Vermögensberater