Suche
Verbesserte Gliedertaxe (UN1014.15)
als vereinbart:
Bei völligem Verlust oder völliger Gebrauchsunfähigkeit
- eines Armes oder einer Hand 100 %
- eines Daumens oder eines Zeigefingers 60 %
- eines anderen Fingers 20 %
Eventuell vereinbarte
Feuerwerk: Die ungewöhnlichsten Unfälle
Pobacken zu fest zusammen. Die Folge: Der Feuerwerkskörper explodierte am Hintern des 22-Jährigen. Das Handy hielt die Aktion für die ganze Welt fest. Der Clip geistert seither durchs Internet. Der Bursch zog [...] richtig verwendet werden. [media] Die TOP 5-Regeln im Umgang mit Feuerwerk Silvesterfeuerwerk nur im Fachhandel beziehen und in der Originalverpackung aufbewahren. Gebrauchsanweisung lesen! Immer die erforderlichen [...] Unfall- bzw. Haftpflichtversicherung sind wichtige Bausteine im persönlichen Risikoschirm. Sie haben Fragen? Ihr Versicherungsberater weiß mehr.
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2011.1)
en ab der ersten Verfolgungshandlung
2.2.3.1. wegen fahrlässiger strafbarer Handlungen oder Unterlassungen unabhängig vom Ausgang des
Verfahrens ab der ersten Verfolgungshandlung;
2.2.3.2. wegen [...] wegen vorsätzlicher strafbarer Handlungen und Unterlassungen rückwirkend ab der ersten
Verfolgungshandlung nur dann, wenn die Handlung oder Unterlassung auch bei fahrlässiger Begehung
strafbar ist und eine [...] ng die
Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist. Die Ablehnung der Behandlung ist
unzulässig, wenn es sich um einen Fall handelt, der nach Art. 133 von der Zuständigkeit des
Verbesserte Gliedertaxe für Ärzte (UN1060.16)
als
vereinbart:
Bei völligem Verlust oder völliger Gebrauchsunfähigkeit
- eines Armes oder einer Hand 100 %
- eines Daumens oder eines Zeigefingers 100 %
- eines anderen Fingers 100 %
- Sehkraft eines
Allgemeine Versicherungsbedingungen der Kapitalsversicherung auf den Todesfall mit Gewinnbeteiligung (VBKAP1987)
ausdrücklich und schriftlich gefragt hat. Waren die Gefahrenumstände an Hand schriftlicher, von dem
Versicherer gestellter Fragen anzuzeigen, so kann der Versicherer wegen unterbliebener Anzeige
eines [...] e;
b) ein ausführliches Zeugnis des Arztes, der den Verstorbenen zuletzt behandelt hat, oder, wenn
eine solche Behandlung nicht stattgefunden hat, ein anderes ärztliches oder amtliches Zeugnis. Das [...] auch auf Todesfälle erstreckt wird, die in unmittelbarem oder mittelbaren
Zusammenhang mit Kampfhandlungen oder anderen kriegerischen Ereignissen stehen.
(2) Der Versicherer haftet nicht, wenn das Ableben