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Brandmeldeanlagen (BU3001.12)
FEUER-BU - Brandmeldeanlagen - BU3001.12
1. Die vom Österreichischen Bundesfeuerwehrverband und den Österreichischen
Brandverhütungsstellen gemeinsam herausgegebenen "Technischen Richtlinien vorbeug
GEMEINDE - Haustechnik, Infrastruktur, Außenanlagen, Gebäudezubehör (ImG016.21)
GEMEINDE - Haustechnik, Infrastruktur, Außenanlagen, Gebäudezubehör -
ImG016.21
Am Versicherungsgrundstück (nach den Regeln der Technik errichtete und mit dem Boden oder
Gebäude fest verbunden) gelt
Mitversicherung von Bargeld und Waren (EG2) (EG2)
E-GERÄTE - Ausschluß Betriebsmittel (Toner, Farbbänder, etc.) - EG2
Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf die Entstehungsursache keine Entschädigung für
Farbbänder, Tonträger und präparierte Pa
Versicherte Risken und Personen im Kombi-RS für Teens&Twens (RS112) (RS112)
Lebensgefährte;
2.2. im Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privatbereich (Pkt. 1.2.) auch deren minder-
jährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkinder; Enkelkinder jedoch
Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Todesfall (Lebensversicherung) - 1999 (VBKAP99)
svertrag mit der
OBERÖSTERREICHISCHEN Versicherung AG abschließt.
Versicherter ist die Person, deren Leben versichert ist.
Bezugsberechtigter (Begünstigter) ist die Person, die für den Empfang der Leistung