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Versicherte Risken und Personen im Kombi-RS für Arbeitnehmer (RS100) (RS100)
Lebensgefährte;
2.2. im Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privatbereich (Pkt. 1.3.) auch deren min-
derjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkinder; Enkelkinder jedoch
Versicherte Risken und Personen im Kombi-RS für Teens&Twens (RS102) (RS102)
Lebensgefährte;
2.2. im Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privatbereich (Pkt. 1.3.) auch deren min-
derjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkinder; Enkelkinder jedoch
Versicherte Risken und Personen im Kombi-RS für Teens&Twens (RS104) (RS104)
Lebensgefährte;
2.2. im Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privatbereich (Pkt. 1.3.) auch deren min-
derjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkinder; Enkelkinder jedoch
Brandmeldeanlagen (BU3001.12)
FEUER-BU - Brandmeldeanlagen - BU3001.12
1. Die vom Österreichischen Bundesfeuerwehrverband und den Österreichischen
Brandverhütungsstellen gemeinsam herausgegebenen "Technischen Richtlinien vorbeug
GEMEINDE - Haustechnik, Infrastruktur, Außenanlagen, Gebäudezubehör (ImG016.21)
GEMEINDE - Haustechnik, Infrastruktur, Außenanlagen, Gebäudezubehör -
ImG016.21
Am Versicherungsgrundstück (nach den Regeln der Technik errichtete und mit dem Boden oder
Gebäude fest verbunden) gelt