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Vollkaskoversicherung für Elektrofahrräder (E-Bikes mit mehr als 250 Watt mit max. 45 km/h) (KA1014.23)
Versicherungsnehmer das versicherte E-Bike
überlässt/überlassen hat, folgende Obliegenheiten, für deren Verletzung ausdrücklich
Leistungsfreiheit nach Maßgabe der Voraussetzungen des § 6 VersVG vereinbart
Brandmeldeanlagen (Fe3005.12)
FEUER - Brandmeldeanlagen - Fe3005.12
1. Die vom Österreichischen Bundesfeuerwehrverband und den Österreichischen Brandver-
hütungsstellen gemeinsam herausgegebenen "Technischen Richtlinien vorbeuge
Ergänzende Bedingung für Wasserbaustellen BW-S8 (BW-S8)
n sind:
1.2. Wurden Wasserstände und Wassermengen gemäß Pkt. 1.1. nicht vereinbart, so tritt an deren
Stelle für jeden Monat der höchste Wasserstand oder die größte Wassermenge, die während der
letzten [...] überschritten
sind:
1.6. Wurden Wasserstände oder Wassermengen gemäß 1.5. nicht vereinbart, so tritt an deren
Stelle der Wasserstand oder die Wassermenge, von denen an, Schäden durch Hochwasser oder
durch Ansteigen
Kombinierter Rechtsschutz für ImRecht Gewerbe (RS261)
Kombinierter Rechtsschutz für ImRecht Gewerbe (RS261)
Versicherungsschutz wird nur für die auf der Polizze angeführten Rechtsschutzbausteine und gemäß
den Allgemeinen Bedingungen für die Rech
Vereine (AH825)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Vereine - AH825
Vereine im Sinne des Vereinsgesetzes BGBl. I 66/2002 in der jeweils geltenden Fassung
Anstelle von Abschnitt B. 14 EHVB gilt folgende Regelung
1. Die Ve