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Versicherte Risken und Personen im Kombi-RS für Teens&Twens (RS102) (RS102)
4.) der mit dem
Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte bzw. Lebensgefährte;
2.2. im Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privatbereich (Pkt. 1.3.) auch deren [...] Enkelkinder jedoch nur,
wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben).
3. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer selbständigen oder freiberufli-
Versicherte Risken und Personen im Kombi-RS für Teens&Twens (RS104) (RS104)
4.) der mit dem
Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte bzw. Lebensgefährte;
2.2. im Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privatbereich (Pkt. 1.3.) auch deren [...] Enkelkinder jedoch nur,
wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben).
3. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer selbständigen oder freiberufli-
AHVB/EHVB93-95 (AHVB/EHVB93-95)
oder Lebensgefähr-
ten;
3.2 der minderjährigen Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder) des Versicherungsneh-
mers, seines mitversicherten Ehegatten oder Lebensgefährten; diese [...] oder Lebensgefähr-
ten;
5.2 der minderjährigen Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder) des Versicherungsneh-
mers, seines mitversicherten Ehegatten oder Lebensgefährten; diese [...] tzver-
pflichtungen des Versicherungsnehmers als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens mit
Ausnahme der Gefahr einer betrieblichen, beruflichen oder gewerbsmäßigen Tätigkeit, insbesondere
Familienunfall - 100/100/50 (U906.3)
n, seinen Ehepartner bzw. Lebensgefährten im Zeitpunkt des Versicherungsfalles
sowie für die Kinder geboten.
Durch diese Versicherung sind der Ehepartner bzw. Lebensgefährte mit 100% und die Kinder mit [...] Kosmetische Operationen und Genesungsbeitrag
ve.reinbarten Versicherungssummen mitversichert.
Der Lebensgefährte ist nur unter der Voraussetzung versichert, wenn dieser im gleichen Haushalt
polizeilich gemeldet [...] des
Versicherungsnehmers lebenden leiblichen Kinder, Stief- und Adoptivkinder, soweit sie das 19.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Versicherungsschutz endet mit dem Wegfall der
Vorraussetzungen
Familienunfall - 100/50/50 (U905.3)
n, seinen Ehepartner bzw. Lebensgefährten im Zeitpunkt des Versicherungsfalles
sowie für die Kinder geboten.
Durch diese Versicherung sind der Ehepartner bzw. Lebensgefährte und die Kinder mit je 50% [...] Kosmetische Operationen und Genesungsbeitrag
vereinbarten Versicherungssummen mitversichert.
Der Lebensgefährte ist nur unter der Voraussetzung versichert, wenn dieser im gleichen Haushalt
polizeilich gemeldet [...] Versicherungs-
nehmers lebenden leiblichen Kinder, Stief- und Adoptivkinder, soweit sie das 19. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben. Der Versicherungsschutz endet mit dem Wegfall der Vorraussetzungen