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USP-G94 (USP-G94)
Maßgabe
der Sonderbedingungen für die Neuwertversicherung bei Wiederherstellung an der gleichen
Stelle zu leisten wäre.
3.2. STURMVERSICHERUNG:
3.2.1. Beschädigung durch Schnee- [...] it Gültigkeit hatten.
Wird der genannte Index nicht mehr veröffentlicht, so ist der an seine Stelle getretene Index he-
ranzuziehen.
3. Die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen enthaltenen [...] 1.6. Wiederaufbau in Österreich
Falls ein Objekt nach einem Brandschaden an anderer Stelle innerhalb Österreichs wieder
aufgebaut wird, wird die Entschädigung in gleichem Umfang
USP-G94.1 (USP-G94.1)
Maßgabe
der Sonderbedingungen für die Neuwertversicherung bei Wiederherstellung an der gleichen
Stelle zu leisten wäre.
3.2. STURMVERSICHERUNG:
3.2.1. Beschädigung durch Schnee- [...] it Gültigkeit hatten.
Wird der genannte Index nicht mehr veröffentlicht, so ist der an seine Stelle getretene Index he-
ranzuziehen.
3. Die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen enthaltenen [...] 1.6. Wiederaufbau in Österreich
Falls ein Objekt nach einem Brandschaden an anderer Stelle innerhalb Österreichs wieder
aufgebaut wird, wird die Entschädigung in gleichem Umfang
USP-G95 (USP-G95)
Maßgabe
der Sonderbedingungen für die Neuwertversicherung bei Wiederherstellung an der gleichen
Stelle zu leisten wäre.
3.2. STURMVERSICHERUNG:
3.2.1. Beschädigung durch Schnee- [...] it Gültigkeit hatten.
Wird der genannte Index nicht mehr veröffentlicht, so ist der an seine Stelle getretene Index he-
ranzuziehen.
3. Die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen enthaltenen [...] 1.6. Wiederaufbau in Österreich
Falls ein Objekt nach einem Brandschaden an anderer Stelle innerhalb Österreichs wieder
aufgebaut wird, wird die Entschädigung in gleichem Umfang
ZL6 (ZL6)
e) zur Instandsetzung gegebene oder eingestellte landwirtschaftliche Maschinen und Geräte;
f) anderweitig - nicht jedoch in offenen Feldscheunen - eingestelltes Inventar.
[...] gehörigen Grundstücke und die dahinführenden Wege;
c) die Wege nach und von inländischen Märkten, Ausstellungen und Ablieferungsorten;
d) für Vieh auch Körorte und fremde Weiden (auch Almen) und die da [...] wird nur für solche Erntefrüchte angewendet, die ausdrücklich als Saatgut
durch die zuständige Stelle anerkannt worden oder als Handelssaatgut zugelassen sind.
3. Bei Dreschfrucht werden vom Körnerwert
VBIND-95.1 (VBIND-95.1)
in der Folge Index genannt.
Wird die Verlautbarung dieses Verbraucherpreisindex 76 eingestellt, tritt an seine Stelle ein fest-
zulegender Ersatz-Index.
Als Index bei Versicherungsbeginn, der als Grund-Index [...] Versicherungssumme aufgerundet wird.
Die Laufzeit wird auf den Ablauftermin der Grundversicherung abgestellt.
Nach der so bestimmten Tarifkombination, der Laufzeit und nach dem Alter des Versicherten zu [...] ng zur Grundversicherung oder zu einer bestehenden Erhöhungsversicherung ganz
oder teilweise eingestellt wird,
c) der Versicherungsnehmer von einer Erhöhungsmöglichkeit nicht oder nicht rechtzeitig Gebrauch