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Verbesserte Gliedertaxe für Ärzte (U860)
angenommen:
Bei völligem Verlust oder völliger Gebrauchsunfähigkeit
- eines Armes oder einer Hand 100%
- eines Daumens oder eines Zeigefingers 100%
- eines anderen Fingers
Verbesserte Gliedertaxe für Ärzte (U860.2)
angenommen:
Bei völligem Verlust oder völliger Gebrauchsunfähigkeit
- eines Armes oder einer Hand 100%
- eines Daumens oder eines Zeigefingers 100%
- eines anderen Fingers
PUKFZ (PUKFZ)
Versicherungsfälle, die
1.1. mit Aufruhr, innere Unruhen, Kriegsereignisse, Verfügungen von hoher Hand, die in unmittel-
barem oder mittelbarem Zusammenhang mit hoheitsrechtlichen Anordnungen [...] telbar zusammenhängen;
1.2. bei der Vorbereitung oder Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen durch eine versicherte
Person eintreten, sowie für Versicherungsfälle, die vorsätzlich [...] hiefür benötigten
Unterlagen auszuhändigen sind;
2.5. daß dem Versicherer auf dessen Anfrage Unterlagen zur Verfügung zu stellen sind, aus denen
sich die Berechtigung der mitversicherten
Pannen-Unfall-Schutz (PUKFZ1999) (PUKFZ1999)
Versicherungsfälle, die
1.1. mit Aufruhr, innere Unruhen, Kriegsereignisse, Verfügungen von hoher Hand, die in unmittel-
barem oder mittelbarem Zusammenhang mit hoheitsrechtlichen Anordnungen [...] telbar zusammenhängen;
1.2. bei der Vorbereitung oder Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen durch eine versicherte
Person eintreten, sowie für Versicherungsfälle, die vorsätzlich [...] hiefür benötigten
Unterlagen auszuhändigen sind;
2.5. daß dem Versicherer auf dessen Anfrage Unterlagen zur Verfügung zu stellen sind, aus denen
sich die Berechtigung der mitversicherten
Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungsagenten (ABVA2005)
Äußerung abgibt oder Handlung setzt.
2.2. Ist ein Schaden auf eine Unterlassung zurückzuführen, so gilt der Verstoß im Zweifel in
dem Zeitpunkt als gesetzt, in dem die versäumte Handlung spätestens hätte [...] Verlust oder Abhandenkommen von Geld, Wechsel-
oder sonstigen Wertpapieren und Wertzeichen;
10. wegen Veruntreuung durch den Versicherungsnehmer oder aller sonstigen für ihn handelnden
und [...] n.
Artikel 2
VERSICHERUNGSFALL
1. Definition
Versicherungsfall ist der Verstoß (Handlung oder Unterlassung), welcher aus dem
versicherten Risiko entspringt und aus welchem dem V