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Allgemeine Bedingungen für die Haushaltversicherung (ABH2001.2)
1. im Eigentum des Versicherungsnehmers, des Ehegatten/Lebensgefährten, der
Kinder und anderer Verwandter, die im gemeinsamen Haushalt leben, sowie
von diesen Personen
1.1.2 [...] Personen herbeigeführt werden, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher
Gemeinschaft leben.
5. Glasbruch
5.1. Versichert sind die durch Bruch entstandenen Schäden an den Gebä [...] Fahrräder, Kraftfahrzeug-Zubehör, Reise- und Sportutensilien,
Schlauchboote, Wäsche, Lebensmittel, Wirtschaftsvorräte, Kühl-, Waschgeräte und Heizmaterial
sowie sonstiger Boden- und
Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABH2001.1)
1. im Eigentum des Versicherungsnehmers, des Ehegatten/Lebensgefährten, der Kinder und anderer
Verwandter, die im gemeinsamen Haushalt leben, sowie
1.1.2. fremde Sachen - ausgenommen [...] Personen herbeigeführt werden, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher
Gemeinschaft leben.
5. Glasbruch
5.1. Versichert sind die durch Bruch entstandenen Schäden an den Gebä [...] Fahrräder, Kraftfahrzeug-Zubehör, Reise- und Sportutensilien,
Schlauchboote, Wäsche, Lebensmittel, Wirtschaftsvorräte, Kühl-, Waschgeräte und Heizmaterial
sowie sonstiger Boden- und
Allgemeine und Ergänzende Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB1986-95) (AHVB1986-95)
oder Lebensgefähr-
ten;
2.2 der minderjährigen Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder) des Versicherungsneh-
mers, seines mitversicherten Ehegatten oder Lebensgefährten; diese [...] oder Lebensgefähr-
ten;
4.2 der minderjährigen Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder) des Versicherungsneh-
mers, seines mitversicherten Ehegatten oder Lebensgefährten; diese [...] tzver-
pflichtungen des Versicherungsnehmers als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens mit
Ausnahme der Gefahr einer betrieblichen, beruflichen oder gewerbsmäßigen Tätigkeit, insbesondere
Allgemeine und Ergänzende Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB93-95) (AHVB93-95)
-
mers, seines mitversicherten Ehegatten oder Lebensgefährten; diese Kinder bleiben darüber hinaus
bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert, soferne und solange sie über keinen eige- [...] oder Lebensgefähr-
ten;
5.2 der minderjährigen Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder) des Versicherungsneh-
mers, seines mitversicherten Ehegatten oder Lebensgefährten; diese [...] tzver-
pflichtungen des Versicherungsnehmers als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens mit
Ausnahme der Gefahr einer betrieblichen, beruflichen oder gewerbsmäßigen Tätigkeit, insbesondere
Versicherte Risken und Personen im Kombi-RS für Arbeitnehmer (ohne Fahrzeugrechtsschutz) (RS110) (RS110)
3.) der mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Ge-
meinschaft lebende Ehegatte bzw. Lebensgefährte;
2.2. im Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privatbereich (Pkt. 1.2.) auch deren [...] r; Enkelkinder jedoch nur, wenn
sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben).
3. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer selbständigen oder freiberufli-