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Versicherungsbedingungen der klassischen Rentenversicherung - 2009 (VBKRV2009)
er: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der
Vollkaskoversicherung für Elektrofahrräder (E-Bikes mit mehr als 250 Watt mit max. 45 km/h) (KA1014.23)
Versicherungsnehmer das versicherte E-Bike
überlässt/überlassen hat, folgende Obliegenheiten, für deren Verletzung ausdrücklich
Leistungsfreiheit nach Maßgabe der Voraussetzungen des § 6 VersVG vereinbart
Versicherte Risken und Personen im Kombi-RS für Arbeitnehmer (ohne Fahrzeugrechtsschutz) (RS110) (RS110)
Lebensgefährte;
2.2. im Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privatbereich (Pkt. 1.2.) auch deren minder-
jährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkinder; Enkelkinder jedoch
Versicherte Risken und Personen im Kombi-RS für Teens&Twens (RS111) (RS111)
Lebensgefährte;
2.2. im Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privatbereich (Pkt. 1.2.) auch deren minder-
jährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkinder; Enkelkinder jedoch
Bedingungen für die Blaulichtversicherung (B.Blaulichtvers.23)
BESONDERE BEDINGUNGEN - BLAULICHTVERSICHERUNG 2023
I. Kfz-Haftpflicht
Sofern hier nichts anderes bestimmt wird, gelten die Allgemeinen Bedingungen für die
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung A