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Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2011.1)
Lenker-Rechtsschutz versicherte
Person als berechtigter Lenker fremder, das heißt weder in deren Eigentum, noch in deren Haltung
stehender Fahrzeuge;
1.3. in Verbindung mit einem Schadenersatz-Rechtsschutz [...] häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehegatten, eingetragenen Partner oder
Lebensgefährten,
1.3. deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch
nur [...] oder Rechtsverteidigung zweckentsprechend und
nicht mutwillig ist und hinreichende Aussicht auf deren Erfolg besteht.
Die Prüfung der Erfolgsaussicht gemäß Artikel 9 unterbleibt im Straf-, Führerschein-
Kombinierter Rechtsschutz für Im Recht Privat Senior (RS245)
lebende Ehegatte bzw. Lebensgefährte;
2.2. in den Punkten 1.2., 1.3., 1.5., 1.7. bis 1.9. auch deren minderjährige Kinder (auch Enkel-,
Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkinder; Enkelkinder jedoch
Geschäftsgelder (Fe2113.16)
FEUER - Geschäftsgelder - Fe2113.16
Geschäftsgelder sind bis zur Höhe der vereinbarten und auf der Polizze angeführten Versicher-
ungssumme auf erstes Risiko mitversichert.
Oberösterreichische Vers
Kombinierter Rechtsschutz für ImRecht Gemeinde (RS823)
Förderung der Infrastruktur und gemeindeeigene KGs, sofern diese kein eigenes Personal haben und deren
Tätigkeiten durch gemeindeeigenes Personal erbracht werden.
Als mitversichert gelten die Mitglieder
Gemeinderechtsschutz ImOrt Premium (RS3011.14)
Förderung der Infrastruktur
und gemeindeeigene KGs, sofern diese kein eigenes Personal haben und deren Tätigkeiten durch
gemeindeeigenes Personal erbracht werden.
Als mitversichert gelten die Mitglieder