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Versicherungsbedingungen der Zusatzversicherung für Rentenzahlung bei bestimmten schweren Krankheiten und bei vollständiger und dauerhafter Erwerbsunfähigkeit - 1996 E (VBKSZR96E)
je-
doch eines Hubschraubers), eines Strahlantriebs- oder Segelflugzeuges, wenn der Versicherte die be-
hördlich vorgeschriebenen Genehmigungen für die von ihm ausgeübten Tätigkeiten besitzt,
d) in Z
BW2-95 (BW2-95)
von Transporten
außerhalb des Versicherungsortes fallen einschließlich der damit verbundenen Be- und Entlade-
vorgänge nicht unter die Versicherung, und zwar auch dann nicht, wenn [...]
Bauunternehmer aufgrund von Aufzeichnungen nachweislich für das versicherte Bauvorhaben be-
stimmt sind.
Schäden an den Konstruktionsteilen, die bei oder infolge ihrer H
Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des Bauherren-, Bauunternehmer- und Bauhandwerkerrisikos BW1-95 (BW1-95)
von Transporten
außerhalb des Versicherungsortes fallen einschließlich der damit verbundenen Be- und Entlade-
vorgänge nicht unter die Versicherung, und zwar auch dann nicht, wenn [...] ihren
Sachverständigen und gibt dessen Namen und Anschrift der anderen Partei eingeschrieben be-
kannt, mit der Aufforderung, ihren Sachverständigen in gleicher Weise zu benennen. Wird
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Sachversicherung (AECB2003) (AECB2003)
Umweltstörungen;
1.7.2.3.2. durch Diebstahl;
1.7.2.4. durch Be- oder Verarbeitung jeder Art an Sachen, die unmittelbar Gegenstand der Be- oder
Verarbeitung sind; dazu gehören z.B. auch Wartung, Reparatur
ZuHaus-Objektschutz (ZHO-08)
Abfall/Problem-
stoffe oder Sachen, die einer Ablieferungspflicht nach tierkörperverwertungsrechtlichen Be-
stimmungen unterliegen, im Sinn des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG), BGBl. 325/90 in der Fassung [...] Mehrkosten
3.2.7.1. Als Mehrkosten gelten jene Kosten, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder be-
hördlicherAuflagen nach einem Schadenereignis über die Kosten der Wiederherstellung in