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Versicherte Risken und Personen im Kombi-RS für Teens&Twens (RS111) (RS111)
3.) der mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Ge-
meinschaft lebende Ehegatte bzw. Lebensgefährte;
2.2. im Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privatbereich (Pkt. 1.2.) auch deren [...] r; Enkelkinder jedoch nur, wenn
sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben).
3. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer selbständigen oder freiberufli-
AHVB/EHVB2004 Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB/EHVB2004)
ungsnehmers, seines mitversicherten Ehegatten oder Lebensgefährten; diese Kinder bleiben
darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert, soferne und solange
sie über [...] ungsnehmers, seines mitversicherten Ehegatten oder Lebensgefährten; diese Kinder bleiben
darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert, soferne und solange
sie über [...] (Artikel 5.4. AHVB)
Jahresbetrag der monatlich im Voraus zahlbaren lebenslänglichen Rente für eine kapitalsmäßige
Berechungsgrundlage von EUR 1.000,00. (Bei zeitlich begrenzten
Allgemeine und ergänzende allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB/EHVB2004.1)
ungsnehmers, seines mitversicherten Ehegatten oder Lebensgefährten; diese Kinder bleiben
darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert, soferne und solange
sie über [...] ungsnehmers, seines mitversicherten Ehegatten oder Lebensgefährten; diese Kinder bleiben
darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert, soferne und solange
sie über [...] (Artikel 5.4. AHVB)
Jahresbetrag der monatlich im Voraus zahlbaren lebenslänglichen Rente für eine kapitalsmäßige
Berechungsgrundlage von EUR 1.000,00. (Bei zeitlich begrenzten
Versicherte Risken und Personen im Kombi-RS (RS101) (RS101)
4.) der mit dem Versicherungs-
nehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte bzw. Lebensgefährte;
2.2. im Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privatbereich (Pkt. 1.3.) auch deren [...] Enkelkinder jedoch nur,
wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben).
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ZBW-WG98 (ZBW-WG98)
ber, dessen Hausangestellten oder gegen einen im gemeinsamen Haushalt leben-
den Familienangehörigen (auch Lebensgefährten) richtet.
Dieser Regreßverzicht gilt nur dann, wenn der Ersatzpflichtige