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RS805 (RS805)
dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe-
gatte bzw. Lebensgefährte und deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv- und Stiefkinder;
Enkelkinder jedoch nur, wenn sie
Topkunden-Schutzengel (KS2001.19)
unter Einschaltung der
konsularischen Vertretung beschaffen, stellt der Versicherer die Verbindung zu deren Hausbank
her. Ist diese Kontaktaufnahme zur Hausbank nicht binnen 24 Stunden nach dem der
Schadenmeldung [...] ten
In Ergänzung zu Art. 6 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABKSS werden als Obliegenheiten,
deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des Versicherers von der
Verpflichtung
Versicherungsbedingungen der Rentenversicherung - 2006 (VBRENT2006)
g mit der OBERÖSTERREICHISCHEN
Versicherung AG abschließt.
Versicherte Person ist jene Person, deren Leben versichert ist.
Bezugsberechtigter (Begünstigter) ist die Person, die für den Empfang der Leistung
Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Todesfall (Lebensversicherung) - 1999 E (VBKAP99E)
vertrag mit der
OBERÖSTERREICHISCHEN Versicherung AG abschließt.
Versicherter ist die Person, deren Leben versichert ist.
Bezugsberechtigter (Begünstigter) ist die Person, die für den Empfang der
Versicherungsbedingungen der Rentenversicherung - 2006 (VBRENT2006.1)
mit der OBERÖSTERREICHISCHEN Versicherung AG abschließt.
Versicherte Person
ist jene Person, deren Leben versichert ist.
Bezugsberechtigter (Begünstigter)
ist die Person, die für den Empfang der