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DaHeim-Superschutz (DHS-02)
2.16.4. In Erweiterung des Art. 17 Pkt. 7.2. der ABH fallen Schadenersatzverpflichtungen aus der Be-
schädigung von Sachen infolge ihrer Benützung, Beförderung oder sonstigen Tätigkeiten dann
Allgemeine Bedingungen für die Feuer-BU-Versicherung (AFBUB98) (AFBUB98)
3. Als variable (nicht versicherte) Kosten gelten diejenigen Kosten, die als Folge einer Be-
triebsunterbrechung wegfallen oder vermindert werden.
Als Beurteilungkriterium
ZBFBU98 (ZBFBU98)
Der führende Versicherer oder seine in der Polizze genannte Geschäftsstelle ist be-
vollmächtigt, Anzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers für alle beteiligten
ZuHaus Komfortschutz (ZHK-98)
Werden Kulturen, Bäume und/oder Sträucher bei oder infolge eines versicherten Schadenereignisses be-
schädigt oder zerstört, sodaß eine Neupflanzung notwendig wird, ersetzt der Versicherer die dadurch
Allg. Österreichische Transportversicherungsbedingungen (AÖTB1988) (AÖTB1988)
(1) Die Versicherung gilt nur bei Benützung eines Transportmittels, das die für die Aufnahme und Be-
förderung der betreffenden Güter erforderliche Eignung besitzt, und wenn
a) bei Landtransporten [...]
Der Wert des Altmaterials wird angerechnet. Bei Erneuerung einzelner Teile ist der Versicherer be-
rechtigt, einen der Art, dem Alter und dem Zustand entsprechenden, angemessenen Abzug "neu für alt"