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Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Todesfall (Lebensversicherung) - 2006 (VBKAP2006)
svertrag mit der
OBERÖSTERREICHISCHEN Versicherung AG abschließt.
Versicherter ist die Person, deren Leben versichert ist.
Bezugsberechtigter (Begünstigter) ist die Person, die für den Empfang der Leistung
Versicherte Risken und Personen im Kombi-RS für Arbeitnehmer (ohne Fahrzeugrechtsschutz) (RS110) (RS110)
Lebensgefährte;
2.2. im Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privatbereich (Pkt. 1.2.) auch deren minder-
jährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkinder; Enkelkinder jedoch
Versicherte Risken und Personen im Kombi-RS für Teens&Twens (RS111) (RS111)
Lebensgefährte;
2.2. im Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privatbereich (Pkt. 1.2.) auch deren minder-
jährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkinder; Enkelkinder jedoch
Bedingungen für die Blaulichtversicherung (B.Blaulichtvers.25)
BESONDERE BEDINGUNGEN - BLAULICHTVERSICHERUNG 2025
I. Kfz-Haftpflicht
Sofern hier nichts anderes bestimmt wird, gelten die Allgemeinen Bedingungen für die
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Gemeinderechtsschutz Premium (RS3004.15)
Förderung der Infrastruktur
und gemeindeeigene KGs, sofern diese kein eigenes Personal haben und deren Tätigkeiten durch
gemeindeeigenes Personal erbracht werden.
Als mitversichert gelten die Mitglieder