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Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB2011)
sind gesetzlich geregelt (siehe §§ 38, 39 und 39a VersVG).
4. Der Versicherungsschutz tritt grundsätzlich mit der Einlösung der Polizze (Pkt. 2.) in Kraft,
jedoch nicht vor dem vereinbarten Versiche [...] seit dem Begehren nach einer Geldleistung eine Erklärung des Versicherers
verlangt, aus welchen Gründen die Erhebungen noch nicht beendet werden konnten und der Versicherer
diesem Verlangen nicht binnen [...] Monates entspricht.
3. Steht die Eintrittspflicht des Versicherers fest, lässt sich aber aus Gründen, die der
Versicherungsnehmer nicht zu vertreten hat, die Höhe der Versicherungsleistung innerhalb
Grundstücke, Gebäude, die bis zu 1/3 Fremdzwecken dienen (AH3842.12) (AH3842.12)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Grundstücke, Gebäude oder Räumlichkeiten, die
Fremdzwecken dienen - AH3842.12
Abweichend von A 1.2.3 EHVB erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Schadenersatz-
verp [...] verpflichtungen des Versicherungsnehmers aus der Innehabung von Grundstücken, Gebäuden
oder Räumlichkeiten, die zumindest zu zwei Drittel für den versicherten Betrieb oder Beruf
und/oder ausschließlich für
STURM - Gewerblich bzw. öffentlich genutzte Schwimmbadtechnik und Badeinfrastruktur im Gebäude und am Versicherungsgrundstück (St3108.22)
öffentlich genutzte Badeinfrastruktur im Gebäude und
am Versicherungsgrundstück - St3108.22
1. Im Gebäude oder am dem Versicherungsgrundstück befindliche, nach den Regeln der Technik
errichtete und mit
Grundstückseinfriedungen (St120)
STURM - Grundstückseinfriedungen - St120
Schäden an baulichen Einfriedungen oder lebenden Gartenzäunen an der Grundstückgrenze
- verursacht durch ein versichertes Schadenereignis,
sind einschließlich
Grundstückseinfriedungen (F120)
FEUER - Grundstückseinfriedungen - F120
Schäden an baulichen Einfriedungen oder lebenden Gartenzäunen an der Grundstückgrenze
- verursacht durch ein versichertes Schadenereignis,
- verursacht durch