Suche
Produktinformationsblatt Kfz-Kaskoversicherung (PIBKA.2021)
Wichtiger Hinweis
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
✔ Brand und Explosion ✘
✔
✔
✘
✔
✘
✔
✘ die durch den Einfluss ionisierender Strahlen entstehen
★ Unfall
★ Gibt es Deckungsbeschränkungen?
★
!
★ Dachlawinen*
★ !
!
★
★ Bruchschäden an der übrigen Verglasung (Kleingläser)*
★
Verlust von im versperrten Fahrzeug befindlichen
Gegenständen des persönlichen Bedarfs**
Berührung des fahrenden Fahrzeugs mit Tieren auf Straßen
mit öffentlichem Verkehr sowie Schäden durch Tierbisse an
Schläuchen, Kabeln, Verkleidungs- und Dämmmaterialien*
Bruchschäden an Windschutz- (Front-), Seiten- und
Heckscheiben sowie Panoramadächer*
Berührung des haltenden oder geparkten Fahrzeuges
durch ein unbekanntes Fahrzeug*
* nicht versicherbar bei LKW über 1,5 t Nutzlast
und Motorrad
Die Leistungen und die Versicherungssummen vereinbart die
Oberösterreichische Versicherung AG mit Ihnen im
Versicherungsvertrag.
ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und
vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs-
bedingungen.
Kfz-Kaskoversicherung
Kein Versicherungsschutz besteht für Schadenereignisse,Schäden am versicherten Fahrzeug durch:
** nicht versicherbar bei LKW über 1,5 t Nutzlast
die bei der Vorbereitung oder Begehung gerichtlich
strafbarer Handlungen, für die Vorsatz
Tatbestandsmerkmal ist, durch den Versicherungsnehmer
eintreten
die bei der Verwendung des Kraftfahrzeuges bei einer
kraftfahrsportlichen Veranstaltung, bei der es auf die
Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder
ihren Trainingsfahrten entstehen
die mit Aufruhr, innere Unruhen, Kriegsereignissen,
Verfügung von hoher Hand und Erdbeben ursächlich
zusammenhängen
Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher
Schadenherbeiführung entfällt der Versicherungsschutz.
Wird ein Selbstbehalt vereinbart, wird dieser vom
Entschädigungsbetrag in Abzug gebracht.
Eine Reduktion der Leistung erfolgt, wenn der zur
Prämienberechnung herangezogene Fahrzeuglistenpreis zu
niedrig angegeben wurde.
mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder
Personen
Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese
Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug
geworfen werden.
Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch durch
betriebsfremde Personen
unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz,
Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel,
Hochwasser, Überschwemmungen und Sturm
Berührung des in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit
Haarwild auf Straßen mit öffentlichem Verkehr
Versichert werden können Schäden durch:
PIBKA.2021Version:
Unternehmen: Oberösterreichische Versicherung AG
Firmensitz: Linz, FN: 36941a, LG Linz, Österreich
Produkt: Kfz InFahrt
Kfz-Kaskoversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Produktinformationsblatt Kfz-Kaskoversicherung PIBKA.2021, 01.08.2021, Seite 1 von 2 V2020-06, marbe
ganin
Stempel
Wo bin ich versichert?
✔
Welche Verpflichtungen habe ich?
➟
➟
➟
➟
➟
➟
➟
Wann und wie zahle ich?
Wann beginnt und endet die Deckung?
➟
➟
➟
➟
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
➟
➟
Vertragsdauer kürzer als ein Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt - ohne Kündigung.
Vertragsdauer länger als ein Jahr: Der Versicherungsschutz verlängert sich nach Vertragsablauf jeweils um ein Jahr, außer Sie
oder die Oberösterreichische Versicherung AG kündigen den Vertrag fristgerecht.
Sie können den Vertrag nach Ablauf einer Mindestvertragsdauer von einem Jahr unter Einhaltung einer Frist von einem Monat
zum Schluss der Versicherungsperiode kündigen.
Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden.
Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus - wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder
monatlich.
Wie: z.B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder online - wie vereinbart.
Beginn:
Wie im Versicherungsvertrag vereinbart - allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen.
Ende:
Beim Lenken des Fahrzeuges ist ein gültiger Führerschein (Lenkerberechtigung) erforderlich.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geografischen Sinn.
Die Oberösterreichische Versicherung AG muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor
Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit.
Der Schadenfall sowie die Einleitung eines verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Strafverfahrens ist innerhalb einer
Woche der Oberösterreichischen Versicherung AG zu melden, an der Feststellung des Sachverhalts ist beizutragen.
Vor Beginn der Reparaturarbeiten ist die Zustimmung der Oberösterreichischen Versicherung AG einzuholen.
Bei Schäden durch Diebstahl, Raub, unbefugten Gebrauch, Brand, Explosion, durch Berührung mit Tieren sowie bei einem
Parkschaden oder Vandalismusschaden ist der Vorfall unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen.
Das Fahrzeug darf nicht in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand gelenkt werden.
Die Vereinbarungen über die Verwendung des Fahrzeuges sind einzuhalten und es dürfen nicht mehr Personen als zulässig
befördert werden.
Soll der Versicherungsschutz sofort beginnen, muss dies mit dem Versicherer ausdrücklich vereinbart werden
Produktinformationsblatt Kfz-Kaskoversicherung PIBKA.2021, 01.08.2021, Seite 2 von 2 V2020-06, marbe
Produktinformationsblatt Kfz-Kaskoversicherung (PIBKA.2018)
Wichtiger Hinweis
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
✔ Brand und Explosion ✘
✔
✔
✘
✔
✘
✔
✘ die durch den Einfluss ionisierender Strahlen entstehen
★ Unfall
★ Gibt es Deckungsbeschränkungen?
★ Kurzschlüsse und das Verschmoren von Kabeln*
★ !
★ Dachlawinen* !
★
!
★
★ Bruchschäden an der übrigen Verglasung (Kleingläser)*
★
Die Leistungen und die Versicherungssummen vereinbart die
Oberösterreichische Versicherung AG mit Ihnen im
Versicherungsvertrag.
Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese
Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug
geworfen werden.
Berührung des in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit
Haarwild auf Straßen mit öffentlichem Verkehr
ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und
vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs-
bedingungen.
Kfz-Kaskoversicherung
Schäden am versicherten Fahrzeug durch: Kein Versicherungsschutz besteht für Schadenereignisse,
Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch durch
betriebsfremde Personen
die bei der Vorbereitung oder Begehung gerichtlich
strafbarer Handlungen, für die Vorsatz
Tatbestandsmerkmal ist, durch den Versicherungsnehmer
eintretenunmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Felssturz,
Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel,
Hochwasser, Überschwemmungen und Sturm
die bei der Verwendung des Kraftfahrzeuges bei einer
kraftfahrsportlichen Veranstaltung, bei der es auf die
Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder
ihren Trainingsfahrten entstehen
Berührung des fahrenden Fahrzeugs mit Tieren auf Straßen
mit öffentlichem Verkehr sowie Schäden durch Tierbisse an
Schläuchen, Kabeln, Verkleidungs- und Dämmmaterialien*
Bruchschäden an Windschutz- (Front-), Seiten- und
Heckscheiben sowie Panoramadächer*
Berührung des haltenden oder geparkten Fahrzeuges
durch ein unbekanntes Fahrzeug*
* nicht versicherbar bei LKW und Motorrad
die mit Aufruhr, innere Unruhen, Kriegsereignissen,
Verfügung von hoher Hand und Erdbeben ursächlich
zusammenhängen
Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher
Schadenherbeiführung entfällt der Versicherungsschutz.
Wird ein Selbstbehalt vereinbart, wird dieser vom
Entschädigungsbetrag in Abzug gebracht.
Versichert werden können Schäden durch:
mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder
Personen
Verlust von im versperrten Fahrzeug befindlichen
Gegenständen des persönlichen Bedarfs*
Eine Reduktion der Leistung erfolgt, wenn der zur
Prämienberechnung herangezogene Fahrzeuglistenpreis zu
niedrig angegeben wurde.
PIBKA.2018Version:
Unternehmen: Oberösterreichische Versicherung AG
Firmensitz: Linz, FN: 36941a, LG Linz, Österreich
Produkt: Kfz InFahrt
Kfz-Kaskoversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Oberösterreichische Versicherung AG, Produktinformationsblatt Kfz-Kaskoversicherung PIBKA.2018, 23.02.2018, hoepe, Seite 1 von 2
Wo bin ich versichert?
✔
Welche Verpflichtungen habe ich?
➟
➟
➟
➟
➟
➟
➟
Wann und wie zahle ich?
Wann beginnt und endet die Deckung?
➟
➟
➟
➟
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
➟
➟
Ende:
Vertragsdauer kürzer als ein Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt - ohne Kündigung.
Vertragsdauer länger als ein Jahr: Der Versicherungsschutz verlängert sich nach Vertragsablauf jeweils um ein Jahr, außer Sie
oder die Oberösterreichische Versicherung AG kündigen den Vertrag fristgerecht.
Sie können den Vertrag nach Ablauf einer Mindestvertragsdauer von einem Jahr unter Einhaltung einer Frist von einem Monat
zum Schluss der Versicherungsperiode kündigen.
Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden.
Soll der Versicherungsschutz sofort beginnen, muss dies mit dem Versicherer ausdrücklich vereinbart werden
Die Vereinbarungen über die Verwendung des Fahrzeuges sind einzuhalten und es dürfen nicht mehr Personen als zulässig
befördert werden.
Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus - wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder
monatlich.
Wie: z.B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder online - wie vereinbart.
Beginn:
Wie im Versicherungsvertrag vereinbart - allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geografischen Sinn.
Die Oberösterreichische Versicherung AG muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor
Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit.
Der Schadenfall sowie die Einleitung eines verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Strafverfahrens ist innerhalb einer
Woche der Oberösterreichischen Versicherung AG zu melden, an der Feststellung des Sachverhalts ist beizutragen.
Beim Lenken des Fahrzeuges ist ein gültiger Führerschein (Lenkerberechtigung) erforderlich.
Vor Beginn der Reparaturarbeiten ist die Zustimmung der Oberösterreichischen Versicherung AG einzuholen.
Bei Schäden durch Diebstahl, Raub, unbefugten Gebrauch, Brand, Explosion, durch Berührung mit Tieren sowie bei einem
Parkschaden oder Vandalismusschaden ist der Vorfall unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen.
Das Fahrzeug darf nicht in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand gelenkt werden.
Oberösterreichische Versicherung AG, Produktinformationsblatt Kfz-Kaskoversicherung PIBKA.2018, 23.02.2018, hoepe, Seite 2 von 2