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Brandprävention

Akkubrand: Wer haftet und wer zahlt?

Ist der Brand gelöscht, kommt fast automatisch die nächste Frage: Wer übernimmt jetzt eigentlich den Schaden? Bei einem Akkubrand ist die Antwort nicht ganz so einfach wie bei einem klassischen Kurzschluss - es hängt davon ab, was genau beschädigt wurde und wo der Brand entstanden ist.

Wer haftet bei einem Akkubrand?

Grundsätzlich gilt: Wer einen Schaden schuldhaft verursacht, haftet dafür. Bei einem Akkubrand ist das aber selten so eindeutig, wie es klingt.

  • Eigenes Verschulden (z. B. Ladegerät unter Kissen, beschädigter Akku weiterbenutzt) kann, je nach Umständen als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden.
  • Herstellerfehler oder Materialmangel verschieben die Haftung in Richtung Produkthaftung des Herstellers - das lässt sich im Nachhinein aber oft nur mit einem Brandsachverständigen klären.
  • Schäden bei Dritten (Nachbarwohnung, gemeinsam genutzter Fahrradkeller, gemeinsames Stiegenhaus): Hier kommt in der Regel die eigene Privathaftpflichtversicherung ins Spiel, sofern eine Haftung nach den gesetzlichen Schadenersatzbestimmungen besteht und keine Ausschlüsse in der Polizze greifen.

 

Wichtig zu wissen: Brandursachenermittler schauen bei Akkubränden mittlerweile sehr genau hin, ob eine falsche Lagerung, ein ungeeignetes Ladegerät oder unsachgemäßer Umgang die Ursache begünstigt hat. Das kann im Nachhinein sowohl für die Schadensregulierung als auch für einen möglichen Regress relevant werden. 

 

Wer zahlt bei einem Akkubrand?

Je nach Art des Schadens können unterschiedliche Versicherungen zuständig sein.

Was ist beschädigt? | Wer zahlt in der Regel?

Gebäude (Wände, Böden, fest verbaute Teile) | Eigenheim- bzw. Gebäudeversicherung
Möbel, Elektrogeräte, Kleidung | Haushaltversicherung
Schaden bei Nachbarn oder Dritten | Privathaftpflichtversicherung (wenn eine gesetzliche Haftung besteht)
Das betroffene Gerät selbst | Je nach Ursache: Hersteller oder Händler - Details hängen vom Einzelfall ab


Was Sie nach einem Akkubrand tun sollten

  1. Den Schaden möglichst rasch der Versicherung melden und die Schadenmeldung dokumentieren.
  2. Nichts vorschnell entsorgen oder reparieren - Je nach Schadenhöhe kann die Versicherung einen Sachverständigen beauftragen.
  3. Fotos und Beweise sichern, sobald es sicher möglich ist.
  4. Prüfen, welche Polizzen betroffen sein könnten, denn bei einem Akkubrand können mehrere Verträge zuständig sein

 

Kurz zusammengefasst

Bei einem Akkubrand teilen sich oft mehrere Versicherungen die Kosten: die Wohngebäudeversicherung für das Gebäude, die Haushaltversicherung für den persönlichen Besitz und die Privathaftpflicht, wenn Dritte betroffen sind. Ob und wie gut das im Ernstfall greift, hängt stark von den Details der eigenen Polizze ab - ein Blick in die eigenen Verträge, bevor etwas passiert, erspart im Schadenfall viel Ärger.