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Produktinformationsblatt Assistance Kfz (PIBKSKFZ.2018)
Wichtiger Hinweis
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
✔ Pannenhilfe ✘
✔
✔ Bergung des Fahrzeuges nach Unfall ✘
✘
✔ Weiter- und Rückfahrt für die versicherten Personen
✔ Hotelübernachtung
✔ Bereitstellung eines Mietwagens
✔ Fahrzeugtransport zur nächsten Werkstätte ✘
✔
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
✔ Garagierung des Fahrzeuges für maximal zwei Wochen
✔ Ersatzteilversand ins Ausland !
✔
!
!
✔
✔ Krankenrücktransport, wenn ärztlich verordnet
✔ Hotelübernachtungen von Mitreisenden
✔
✔
✔
Fahrzeugausfall außerhalb der Wohnsitzgemeinde innerhalb
Europas:
Fahrzeugausfall außerhalb Österreichs und innerhalb
Europas:
Bargeldvorschuss bei Abhandenkommen von
Zahlungsmittel
Personenleistungen rund um die Uhr:
Krankenbesuch eines Familienangehörigen, vorzeitige
Rückreise
Bereitstellung von Pflegepersonal bei medizinischer
Notwendigkeit beim Krankenrücktransport
Wenn der Versicherungsfall aufgrund bekannter
Vorerkrankungen der versicherten Person eintritt
Bei vorsätzlich und grob fahrlässig herbeigeführten
Versicherungsfällen entfällt der Versicherungsschutz.
Organisation eines Arztbesuches oder
Krankenhausaufenthaltes im Notfall
Reiseinformationen rund um die Uhr:
Reise-Tipps, Reisevorbereitung, Länderinformation,
Hilfeleistung bei Reisen
Beim Versuch oder der Begehung gerichtlich strafbarer
Handlungen entfällt der Versicherungsschutz.
Bei Leistungen mit beschränkten Beträgen erfolgt eine
Zahlung höchstens bis zu diesem Betrag.
ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und
vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs-
bedingungen.
Assistanceleistungen im Zusammenhang mit dem Kfz
Fahrzeugleistungen rund um die Uhr innerhalb Europas:
Wenn das versicherte Fahrzeug bei Schadeneintritt zur
gewerbsmäßigen Personenbeförderung oder zur
gewerbsmäßigen Vermietung verwendet wird
Abschleppen des Fahrzeuges nach Panne oder Unfall bis
zur nächstgelegenen Werkstätte
Bei Versicherungsfällen rund um das Fahrzeug:
Versicherungsfälle, die infolge mangelhafter Wartung des
Fahrzeuges entstehen
Bereitstellung eines Ersatzfahrers, wenn das Fahrzeug von
keinem Mitreisenden zurückgefahren werden kann.
Wenn mit dem versicherten Fahrzeug an einer
Fahrveranstaltung, bei der es auf die Erzielung einer
Höchstgeschwindigkeit ankommt, teilgenommen wird
Bei Versicherungsfällen rund um die Person:
PIBKSKFZ.2018Version:
Unternehmen: Oberösterreichische Versicherung AG
Firmensitz: Linz, FN: 36941a, LG Linz, Österreich
Produkt: Kfz InFahrt
Assistance Kfz
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Oberösterreichische Versicherung AG, Produktinformationsblatt Assistance Kfz PIBKSKFZ.2018, 23.02.2018, hoepe, Seite 1 von 2
ganin
Stempel
Wo bin ich versichert?
✔
Welche Verpflichtungen habe ich?
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Wann und wie zahle ich?
Wann beginnt und endet die Deckung?
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Wie kann ich den Vertrag kündigen?
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Ende:
Beginn:
Wie im Versicherungsvertrag vereinbart - allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen.
Der Versicherungsschutz verlängert sich nach Vertragsablauf jeweils um ein Jahr, außer Sie oder die Oberösterreichische
Versicherung AG kündigen den Vertrag fristgerecht.
Wie: z.B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder online - wie vereinbart.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geografischen Sinn, außer es sind bei den einzelnen Leistungen andere
Geltungsbereiche vereinbart.
Die Verpflichtung, dass die Oberösterreichische Versicherung AG bei der Geltendmachung der aufgrund ihrerr Leistungen auf
sie übergegangenen Ersatzansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen ist und ihr die hiefür benötigten Unterlagen
auszuhändigen sind.
Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus - wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder
monatlich.
Die Verpflichtung, dass der Notfallzentrale der Oberösterreichischen Versicherung AG Versicherungsfälle unverzüglich
telefonisch anzuzeigen sind.
Die Verpflichtung, dass der Lenker zum Lenken des versicherten Fahrzeuges kraftfahrrechtlich berechtigt ist.
Die Verpflichtung, dass sich der Lenker nicht in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand im Sinne der
Straßenverkehrsvorschriften befindet.
Die Verpflichtung, dass ein Diebstahl des versicherten Fahrzeuges unverzüglich der Notfallzentrale der Oberösterreichischen
Versicherung AG sowie der nächstgelegenen Polizei- oder Sicherheitsdienststelle anzuzeigen ist.
Die Verpflichtung, dass der Oberösterreichischen Versicherung AG auf deren Anfrage geeignete Unterlagen zur Verfügung zu
stellen sind, aus denen sich die Berechtigung der mitversicherten Personen ergibt.
Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden.
Unternehmer:
Bei Abschluss als Zusatzpaket zur Kfz-Haftpflichtversicherung endet der Vertrag automatisch, wenn die Kfz-
Haftpflichtversicherung endet.
Verbraucher:
Sie können den Vertrag zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
Oberösterreichische Versicherung AG, Produktinformationsblatt Assistance Kfz PIBKSKFZ.2018, 23.02.2018, hoepe, Seite 2 von 2