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Produktinformationsblatt Assistance Wohnen (PIBWAss.2020)
Wichtiger Hinweis
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
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✔ Handwerkerleistungen bei Notfällen
✔ Leihheizgeräte bei Heizungsausfall ✘
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✔ Bewachung im Notfall Gibt es Deckungsbeschränkungen?
✔ Schlüsseldienst bei Aussperrung
✔ Schlosstausch nach Schlüsseldiebstahl
✔ Bankomat-/Kreditkartensperre infolge Diebstahl !
✔ Dokumentenwiederbeschaffung infolge Diebstahl
✔ Notwendige Dachabräumung von Schneelasten
✔ Psychologische Hilfe nach Einbruch !
✔ Schadensuchkosten bei plötzlich auftretender Feuchtigkeit
✔ Nennung von Umzugsdiensten und Notlagerplätzen
Wo bin ich versichert?
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Welche Verpflichtungen habe ich?
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Informations- und Organisationsleistungen durch
Die Leistungen und die Versicherungssummen vereinbaren
wir mit Ihnen im Versicherungsvertrag
Schäden infolge mangelhafter Wartung der
Gebäudeinstallationen oder anderer Gebäudeteile
Leistungsfälle an Gebäudeinstallationen oder
Gebäudeteilen, die einem nicht gehören oder nicht
ausschließlich versorgen oder betreffen
Schäden durch Krieg, innere Unruhen, Aufruhr, nukleare
Ereignisse, Erdbeben
Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger
Schadenherbeiführung entfällt der Versicherungsschutz.
Versicherungsschutz besteht am vereinbarten Versicherungsort
Der Notfallzentrale des Versicherers sind sämtliche Leistungsfälle noch vor Inanspruchnahme von Leistungen telefonisch
mitzuteilen.
Keine Deckung besteht bei Sach- und Vermögensschäden,
die von Dritten im Zusammenhang mit der Erbringung von
Versicherungsleistungen leicht fahrlässig zugefügt wurden.
Informations-, Organisations- und Hilfeleistungen durch
Ersatzunterkunft in Hotels oder Pensionen nach
versicherten Schäden
Ein Einbruch oder Diebstahlschäden sind unverzüglich der Sicherheitsbehörde anzuzeigen.
ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und
vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs-
bedingungen.
Assistance - 24h Notfallhilfe für Ihr Haus oder Ihre Wohnung
Versichert sind im Rahmen der vereinbarten
Versicherungssummen
PIBWAss591.2020.1Version:
Unternehmen: Oberösterreichische Versicherung AG
Firmensitz: Linz, FN: 36941a, LG Linz, Österreich
Produkt: Eigenheim ZuHaus, Privatobjekt ZuHaus, Haushalt
DaHeim, Jugend Safe4U
Assistance Wohnen
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Produktinformationsblatt Assistance Wohnen PIBWAss591.2020.1, 01.07.2020, Seite 1 von 2 V2022-02, schpa
Wann und wie zahle ich?
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Wann beginnt und endet die Deckung?
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Wie kann ich den Vertrag kündigen?
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zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen - mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen - mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen z.B. im Schadenfall vorzeitig gekündigt werden.
Beginn:
Wie im Versicherungsvertrag vereinbart - allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen.
Ende:
Vertragsdauer länger als 1 Jahr: Der Versicherungsschutz verlängert sich nach Vertragsablauf jeweils um ein Jahr, außer Sie
oder die Oberösterreichische Versicherung AG kündigen den Vertrag fristgerecht.
Sie können den Vertrag
Wie: z.B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder online - wie vereinbart.
Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im voraus - wie im Vertrag vereinbart: jählich, halbjährlich, vierteljährlich oder
monatlich
Produktinformationsblatt Assistance Wohnen PIBWAss591.2020.1, 01.07.2020, Seite 2 von 2 V2022-02, schpa