Suche
Produktinformationsblatt E-Bike-Versicherung (PIBEB.2018)
Wichtiger Hinweis
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
✘
✔ Beschädigungen im Zuge eines Unfalles
✔
✔ ✘
✔ Berührung mit Haarwild
✔ Brand, Explosion ✘
✘ die durch den Einfluss ionisierender Strahlen entstehen
✔
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
!
!
Wo bin ich versichert?
✔
Welche Verpflichtungen habe ich?
➟
Die Leistungen und die Versicherungssummen vereinbart die
Oberösterreichische Versicherung AG mit Ihnen im
Versicherungsvertrag.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geografischen Sinn.
Verpflichtungen während der Laufzeit des Vertrages:
Der Versicherungsnehmer sowie die Personen, denen der Versicherungsnehmer das versicherte E-Bike vorübergehend
überlässt, sind verpflichtet, geeignete Sicherungsmaßnahmen gegen Diebstahl zu treffen.
Wird ein Selbstbehalt vereinbart, wird dieser vom
Entschädigungsbetrag in Abzug gebracht.
Kein Versicherungsschutz besteht für Schadenereignisse,
Naturgewalten (Blitzschlag, Steinschlag, Erdrutsch,
Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser,
Überschwemmungen)
In der Haftpflichtversicherung:
Versichert sind Personen-, Sach- oder reine
Vermögensschäden, die bei der Verwendung des
versicherten E-Bikes entstanden sind und die vom
Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen
verursacht wurden.
die bei der Verwendung des Kraftfahrzeuges bei einer
kraftfahrsportlichen Veranstaltung, bei der es auf die
Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder
ihren Trainingsfahrten entstehen
die mit Aufruhr, inneren Unruhen, Kriegsereignissen,
Verfügungen von hoher Hand und Erdbeben ursächlich
zusammenhängen
Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher
Schadenherbeiführung entfällt der Versicherungsschutz.
ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und
vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs-
bedingungen.
E-Bike Versicherung (bestehend aus Kasko- und Haftpflichtversicherung)
In der Kaskoversicherung:
Diebstahl (ausgenommen Diebstahl von Teilen), Raub oder
unbefugter Gebrauch Ihres E-Bikes
die bei der Vorbereitung oder Begehung gerichtlich
strafbarer Handlungen, für die Vorsatz
Tatbestandsmerkmal ist, durch den Versicherungsnehmer
eintreten
PIBEB.2018Version:
Unternehmen: Oberösterreichische Versicherung AG
Firmensitz: Linz, FN: 36941a, LG Linz, Österreich
Produkt: E-Bike
E-Bike-Versicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Oberösterreichische Versicherung AG, Produktinformationsblatt E-Bike-Versicherung PIBEB.2018, 23.02.2018, hoepe, Seite 1 von 2
➟
➟
➟
➟
➟
➟
➟
➟
➟
Wann und wie zahle ich?
Wann beginnt und endet die Deckung?
➟
➟
➟
➟
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
➟
➟
Schadenminderungs- und Hilfeleistungspflicht
Jeder Schaden ist der Oberösterreichischen Versicherung AG unverzüglich zu melden.
Diebstahl, Raub
Brand, Explosion
Zur unverzüglichen Anzeigepflicht bei der nächsten Polizeidienststelle sind Sie verpflichtet bei Schäden durch:
Umfassende Unterstützung bei der Schadenermittlung
Einholung der Zustimmung der Oberösterreichischen Versicherung AG vor Verwertung oder Reparatur des E-Bikes
Der Lenker darf sich nicht in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand befinden.
Verpflichtungen im Schadenfall:
Beträgt die Versicherungsdauer weniger als ein Jahr, endet der Vertrag ohne Kündigung.
mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die zum Gebrauch Ihres E-Bikes nicht berechtigt sind
stets bei fehlender Identitätsfeststellung des Unfallgegners
Wie im Versicherungsvertrag vereinbart - allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen.
Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus - wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder
monatlich.
Wie: z.B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder online - wie vereinbart.
Beginn:
Soll der Versicherungsschutz sofort beginnen, muss dies mit dem Versicherer ausdrücklich vereinbart werden
Ende:
Vertragsdauer länger als ein Jahr: Der Versicherungsschutz verlängert sich nach Vertragsablauf jeweils um ein Jahr, außer Sie
oder die Oberösterreichische Versicherung AG kündigen den Vertrag fristgerecht.
Der Versicherungsvertrag kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat vor dem in der Polizze genannten Ablauf gekündigt
werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Versicherungsvertrag um ein weiteres Jahr.
Vertragsdauer kürzer als ein Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt - ohne Kündigung.
Oberösterreichische Versicherung AG, Produktinformationsblatt E-Bike-Versicherung PIBEB.2018, 23.02.2018, hoepe, Seite 2 von 2