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Produktinformationsblatt Kfz-Haftpflichtversicherung (PIBKH.2018)
Wichtiger Hinweis
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
✘ Schäden am versicherten Fahrzeug
✘
✔ ✘
✘ Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
✔ Die Abwehr unberechtigter Ansprüche ✘ Nuklearschäden
✘
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Gibt es Deckungsbeschränkungen?
!
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Wo bin ich versichert?
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ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und
vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs-
bedingungen.
Versichert sind alle Ansprüche gegen den
Versicherungsnehmer, den Fahrzeugbesitzer, berechtigte
Lenker, berechtigte Insassen oder Personen, die den Lenker
einweisen.
Berechtigte Lenker bzw. berechtigte Insassen sind jene
Personen, die mit Willen des Fahrzeugbesitzers das Fahrzeug
verwenden oder mit dem Fahrzeug befördert werden.
Die Leistungen und die Versicherungssummen vereinbart die
Oberösterreichische Versicherung AG mit Ihnen im
Versicherungsvertrag.
Schäden, die durch die Verwendung des Fahrzeuges als
ortsgebundene Kraftquelle entstehen
Ersatzansprüche des Eigentümers, des Halters und - bei
Vermietung des Fahrzeuges ohne Beistellung eines Lenkers
- des Mieters und der Personen, denen der Mieter das
Fahrzeug überlässt, gegen mitversicherte Personen wegen
Sach- oder bloßer Vermögensschäden
Kfz-Haftpflichtversicherung
Schäden an transportierten Sachen - ausgenommen
Gegenstände des persönlichen Bedarfes
Schäden, die durch die Verwendung des Fahrzeuges bei
einer kraftfahrsportlichen Veranstaltung oder dazu
gehörenden Trainingsfahrten entstehen
Versichert im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme
sind:
Die Erfüllung gerechtfertigter
Schadenersatzverpflichtungen bei Sach-, Personen- und
Vermögensschäden, die sich aus der Verwendung des
versicherten Fahrzeuges ergeben
Bei vorsätzlicher Schadenherbeiführung entfällt der
Versicherungsschutz.
Wird ein Schadenersatzbeitrag vereinbart, wird dieser vom
Entschädigungsbetrag in Abzug gebracht.
Die Leistungen der Oberösterreichischen Versicherung AG
sind begrenzt mit der vereinbarten Versicherungssumme.
Der Versicherungsschutz gilt für Europa im geografischen Sinn.
Der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden.
PIBKH.2018Version:
Unternehmen: Oberösterreichische Versicherung AG
Firmensitz: Linz, FN: 36941a, LG Linz, Österreich
Produkt: Kfz InFahrt
Kfz-Haftpflichtversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Oberösterreichische Versicherung AG, Produktinformationsblatt Kfz-Haftpflichtversicherung PIBKH.2018, 23.02.2018, hoepe, Seite 1 von 2
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Stempel
Welche Verpflichtungen habe ich?
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Wann und wie zahle ich?
Wann beginnt und endet die Deckung?
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Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall oder bei einer Prämienerhöhung, vorzeitig gekündigt
werden.
Der Beginn des Versicherungsschutzes ist in der Versicherungspolizze angegeben. Voraussetzung ist, dass die erste
Versicherungsprämie rechtzeitig und vollständig bezahlt wurde.
Durch Ausstellung der Versicherungsbestätigung beginnt der Versicherungsschutz bereits vor der Zusendung der Polizze.
Ende:
Vertragsdauer kürzer als ein Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt - ohne Kündigung.
Vertragsdauer länger als ein Jahr: Der Versicherungsschutz verlängert sich nach Vertragsablauf jeweils um ein Jahr, außer Sie
oder die Oberösterreichische Versicherung AG kündigen den Vertrag fristgerecht.
Ansprüche des Geschädigten dürfen nicht anerkannt werden. Wenn Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden, sind alle
Weisungen der Oberösterreichischen Versicherung AG zu befolgen.
Das versicherte Risiko darf nach Vertragsabschluss nicht erheblich vergrößert oder erweitert werden. Eine dennoch
eingetretene Gefahrerhöhung ist der Oberösterreichischen Versicherung AG zu melden.
Die in den Bedingungen oder im Versicherungsvertrag angeführten Bestimmungen sind einzuhalten.
Schäden sind möglichst abzuwenden oder zu mindern.
Der Schadenfall, die Erhebung von Ansprüchen sowie die Einleitung eines verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen
Strafverfahrens ist innerhalb einer Woche der Oberösterreichischen Versicherung AG zu melden.
An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken.
Bei Personenschäden muss Hilfe geleistet oder für fremde Hilfe gesorgt und unverzüglich die nächste Polizeidienststelle
verständigt werden.
Das Fahrzeug darf nicht in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand gelenkt werden.
Beim Lenken des Fahrzeuges ist ein gültiger Führerschein (Lenkerberechtigung) erforderlich.
Die Versicherungsprämien sind fristgerecht zu zahlen.
Die Oberösterreichische Versicherung AG muss vor Abschluss des Vertrages, aber auch während der Laufzeit über das
versicherte Risiko vollständig und wahrheitsgemäß informiert werden.
Der Versicherungsvertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt
worden ist. Beträgt die Laufzeit weniger als ein Jahr, so endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Vereinbarungen über die Verwendung des Fahrzeuges sind einzuhalten und es dürfen nicht mehr Personen als zulässig und
vereinbart befördert werden.
Bei Wechselkennzeichen ist jenes Fahrzeug zu benützen, an dem die Kennzeichentafeln angebracht sind.
Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus - wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder
monatlich.
Wie: z.B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder online - wie vereinbart.
Beginn:
Oberösterreichische Versicherung AG, Produktinformationsblatt Kfz-Haftpflichtversicherung PIBKH.2018, 23.02.2018, hoepe, Seite 2 von 2