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Leistbare Photovoltaikversicherung Klima Pro©
Umfassender Schutz Ihrer nachhaltigen Energieversorgung
über Polizzen-Nummer bzw. Abkürzung Produktinformationsblatt Photovoltaikversicherung Klima Pro (PIBHPKP) Was Sie noch interessieren könnte © PeopleImages.com - Yuri A | shutterstock.com Eigenheimversicherung
Produktinformationsblatt Klima Pro (PIBKP.2018)
Wichtiger Hinweis
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
✘ Abnützung und Verschleiß
✔ ✘ Vermögensschäden
✘ Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Terror
✘ außergewöhnliche Naturereignisse, z.B. Erdbeben
✔ ✘ Kernenergie
✔ Versengen, Verschmoren durch äußere Einwirkung Gibt es Deckungsbeschränkungen?
✔ indirekter Blitzschlag
✔
!
✔ Implosion
✔ Wasser, Feuchtigkeit, Flüssigkeiten aller Art !
✔ Sturm, Hagel, Schneedruck
✔ Frost, Eisgang oder Überschwemmung !
✔ Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
✔ Tierverbiss !
✔
!
✔ Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Beraubung, Vandalismus
★ Ertragsausfall bei Betriebsunterbrechung
★ Technologiefortschritt
★ Innere Unruhen
★ Erdbeben
★ De- und Remontage infolge Gebäudeschaden
★
ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und
vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs-
bedingungen.
Beschädigung, Zerstörung oder Verlust von versicherten
Sachen durch unvorhergesehen und plötzlich eintretende
Ereignisse wie insbesondere:
Versichert im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme
sind Sachschäden an den versicherten Anlagen durch:
Schäden durch:
Bei zu niedrig gewählter Versicherungssumme erfolgt eine
anteilige Entschädigung.
Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger
Schadenherbeiführung entfällt der Versicherungsschutz.
Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines
Luftfahrzeuges
Allgefahrenversicherung für Anlagen zur Gewinnung von erneuerbarer Energie
Bei Wechselrichtern, die älter sind als 10 Jahre, entfällt der
Versicherungsschutz.
Bei Risiken mit beschränkten Beträgen erfolgt eine
Entschädigung höchstens bis zu diesem Betrag.
Wird ein Selbstbehalt vereinbart, wird dieser vom
Entschädigungsbetrag in Abzug gebracht.
Kurzschluss, Erdschluss, Überstrom oder Überspannung
durch äußere Einwirkung
Konstruktions-, Material - oder Ausführungsfehler
außerhalb von Garantien
Versichert werden können:
Versichert werden können mit beschränkten Beträgen:
Schäden und Verluste während der Erstmontage oder
Erweiterung
Die Leistungen und die Versicherungssummen vereinbart die
Oberösterreichische Versicherung AG mit Ihnen im
Versicherungsvertrag.
PIBKP.2018Version:
Unternehmen: Oberösterreichische Versicherung AG
Firmensitz: Linz, FN: 36941a, LG Linz, Österreich
Produkt: Klima Pro
Erneuerbare Energie - Klima Pro
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Oberösterreichische Versicherung AG, Produktinformationsblatt Erneuerbare Energie - Klima Pro PIBKP.2018, 23.02.2018, hoepe, Seite 1 von 2
Wo bin ich versichert?
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Welche Verpflichtungen habe ich?
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Wann und wie zahle ich?
Wann beginnt und endet die Deckung?
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Wie kann ich den Vertrag kündigen?
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➟ Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
Verbraucher:
Sie können den Vertrag zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
Unternehmer:
Vertragsdauer kürzer als ein Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt - ohne Kündigung.
Vertragsdauer länger als ein Jahr: Der Versicherungsschutz verlängert sich nach Vertragsablauf jeweils um ein Jahr, außer Sie
oder die Oberösterreichische Versicherung AG kündigen den Vertrag fristgerecht.
Wie: z.B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder online - wie vereinbart.
Das versicherte Risiko darf nach Vertragsabschluss nicht erheblich vergrößert oder erweitert werden. Eine dennoch
eingetretene Gefahrerhöhung ist der Oberösterreichischen Versicherung AG zu melden.
Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus - wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder
monatlich.
Die Oberösterreichische Versicherung AG muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor
Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit.
Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden.
Versicherungsschutz besteht am vereinbarten Versicherungsort.
Die Anlagen sind sorgfältig zu warten und instandzuhalten.
Freistehende Bodenanlagen müssen durch einen Zaun und die Sicherung von Schraub- und Steckverbindungen gesichert und
durch regelmäßigen Rasenschnitt gegen das Brandrisiko geschützt werden.
Jeder Schaden muss klein gehalten und so schnell wie möglich gemeldet werden.
An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und
Originalbelege zu überlassen.
Beginn:
Schäden durch Brand, Explosion oder Einbruch sind der Sicherheitsbehörde zu melden.
Wie im Versicherungsvertrag vereinbart - allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen.
Ende:
Oberösterreichische Versicherung AG, Produktinformationsblatt Erneuerbare Energie - Klima Pro PIBKP.2018, 23.02.2018, hoepe, Seite 2 von 2