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Produktinformationsblatt Rechtsschutzversicherung (PIBRS.2024)
Wichtiger Hinweis
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
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✘ Anlage von Vermögen
✘
★ Fahrzeug-Rechtsschutz
★ Lenker-Rechtsschutz ✘
★ Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz
★ Arbeitsgerichts-Rechtsschutz ✘
★ Sozialversicherungs-Rechtsschutz
★ Allgemeiner Vertrags-Rechtschutz ✘
★
★ Steuer-Rechtsschutz
★ Antistalking-Rechtsschutz ✘
★ Versicherungsvertrags-Rechtsschutz
★ Rechtsschutz für Familienrecht
★ Rechtsschutz für Erbrecht Gibt es Deckungsbeschränkungen?
★ Beratungs-Rechtsschutz
★ Daten-Rechtsschutz !
★
★ Förderungsrechtsschutz (für Land- und Forstwirte)
★ Auslandsreise-Rechtsschutz !
✔
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✔ Gerichtsgebühren,
✔
!
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! im Betriebsbereich bei unbefugter Gewerbeausübung
Darüber hinaus übernimmt die Oberösterreichische
Versicherung AG keine Kosten, zum Beispiel:
im Betriebsbereich im Verwaltungsstrafverfahren bei
Bagatellstreitigkeiten
gerichtlich/verwaltungsbehördlich auferlegte Vorschüsse
für Sachverständige, Dolmetscher und Zeugen,
im Zivilprozess die Kosten der Gegenseite, soweit der
Versicherungsnehmer zu deren Zahlung verpflichtet ist.
Interessenswahrnehmung im Zusammenhang mit:
bestimmten Rechtsgebieten, wie etwa dem Gesellschafts-,
Vereins- und dem Wettbewerbsrecht
Streitigkeiten mehrerer Versicherungsnehmer desselben
Rechtsschutzversicherungsvertrags untereinander,
mitversicherter Personen untereinander und
mitversicherter Personen gegen den Versicherungsnehmer
Ehescheidungen, Erbteilungsklagen,
Verlassenschaftsverfahren
Die Leistungen der Oberösterreichischen Versicherung AG
sind pro Versicherungsfall mit der vereinbarten
Versicherungssumme bzw. den vereinbarten
Höchstbeträgen (wie z.B. für Exekutionen) begrenzt.
Der vereinbarte Selbstbehalt wird vom
Entschädigungsbetrag in Abzug gebracht.
Rechtsschutzversicherung
Versichert im Rahmen der vereinbarten
Versicherungssumme ist die Wahrnehmung rechtlicher
Interessen des Versicherungsnehmers inklusive der
Übernahme der dabei entstehenden Kosten.
Versichert werden können:
Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete (nicht
im Betriebsbereich)
Versichert werden können mit beschränkten Beträgen:
ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und
vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs-
bedingungen.
einem über das Vermögen des Versicherungsnehmers
beantragten Insolvenzverfahren
Ausfallsversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche
aus Körperverletzungen für den Privatbereich
Errichtung und baubehördlich genehmigungspflichtiger
Veränderung von Gebäuden sowie Kauf, Verkauf oder
Finanzierung von Grundstücken/Gebäuden
bestimmten Verträgen, wie etwa Anstellungsverträgen
gesetzlicher Vertreter juristischer Personen
im Verkehrsbereich bei Bagatellstreitigkeiten, Fahrerflucht,
Beeinträchtigung durch Alkoholisierung oder Suchtgift,
sowie fehlender Lenkberechtigung
Die Oberösterreichische Versicherung AG ersetzt:
Das gesetzlich vorgeschriebene Honorar des Rechtsanwalts
des Versicherungsnehmers,
PIBRS.2024Version:
Unternehmen: Oberösterreichische Versicherung AG
Firmensitz: Linz, FN: 36941a, LG Linz, Österreich
Produkt: Rechtsschutzversicherung ImRecht
Rechtsschutzversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Produktinformationsblatt Rechtsschutzversicherung PIBRS.2024, 01.01.2024, Seite 1 von 2 V2022-02, schpa
Wo bin ich versichert?
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Welche Verpflichtungen habe ich?
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Wann und wie zahle ich?
Wann beginnt und endet die Deckung?
➟
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Wie kann ich den Vertrag kündigen?
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Unternehmer:
Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
Verbraucher:
Sie können den Vertrag zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden.
Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus - wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder
monatlich.
Wie: z.B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder online - wie vereinbart.
Beginn:
Wie im Versicherungsvertrag vereinbart, unter Einhaltung allfälliger Wartefristen (für Versicherungsfälle, die vor Ablauf der
vereinbarten Wartefrist eintreten besteht kein Versicherungsschutz). Allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig
zahlen.
Ende:
Vertragsdauer kürzer als ein Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt - ohne Kündigung.
Vertragsdauer länger als ein Jahr: Der Versicherungsschutz verlängert sich nach Vertragsablauf jeweils um ein Jahr, außer Sie
oder die Oberösterreichische Versicherung AG kündigen den Vertrag fristgerecht.
Der Versicherungsschutz besteht im Fahrzeug- und Lenker-Rechtsschutz, im Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz, im
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz, im Sozialversicherungs-Rechtsschutz sowie im
Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz in Europa (im geografischen Sinn), den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, auf
den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren.
Im Beratungs-Rechtsschutz in den Staaten der Europäischen Union, Schweiz und Liechtenstein.
Im Auslandsreise-Rechtsschutz weltweit, wenn die Interessenswahrnehmung in Europa (im geographischen Sinn), den
außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, auf den Kanarischen Inseln,
Madeira oder den Azoren stattfindet.
In den übrigen Fällen besteht Versicherungsschutz in Österreich.
Die Oberösterreichische Versicherung AG muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden - vor
Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit.
Das versicherte Risiko darf nach Vertragsabschluss nicht erheblich vergrößert oder erweitert werden. Eine dennoch
eingetretene Gefahrenerhöhung ist der Oberösterreichischen Versicherung AG zu melden.
Jeder Versicherungsfall muss der Oberösterreichischen Versicherung AG so schnell wie möglich gemeldet werden.
An der Feststellung des Versicherungsfalls und seiner Folgen ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und
Originalbelege zu überlassen.
Produktinformationsblatt Rechtsschutzversicherung PIBRS.2024, 01.01.2024, Seite 2 von 2 V2022-02, schpa
Produktinformationsblatt Rechtsschutzversicherung (PIBRS.2018)
Wichtiger Hinweis
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
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✘ Anlage von Vermögen
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★ Fahrzeug-Rechtsschutz
★ Lenker-Rechtsschutz ✘
★ Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz
★ Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
★ Sozialversicherungs-Rechtsschutz ✘
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★ Steuer-Rechtsschutz
★ Antistalking-Rechtsschutz (nicht im Betriebsbereich)
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
★ Beratungs-Rechtsschutz
★ Daten-Rechtsschutz !
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★ Förderungsrechtsschutz (für Land- und Forstwirte)
!
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✔ Gerichtsgebühren,
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!
! im Betriebsbereich bei unbefugter Gewerbeausübung
Versichert werden können mit beschränkten Beträgen:
Ausfallsversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche
aus Körperverletzungen (nicht im Betriebsbereich)
Die Oberösterreichische Versicherung AG ersetzt:
Das gesetzlich vorgeschriebene Honorar des Rechtsanwalts
des Versicherungsnehmers,
bestimmten Rechtsgebieten, wie etwa dem Gesellschafts-,
Vereins- und dem Wettbewerbsrecht
bestimmten Verträgen, wie etwa Anstellungsverträgen
gesetzlicher Vertreter juristischer Personen oder
Versicherungsverträgen
einem über das Vermögen des Versicherungsnehmers
beantragten Insolvenzverfahren
Streitigkeiten mehrerer Versicherungsnehmer desselben
Rechtsschutzversicherungsvertrags untereinander,
mitversicherter Personen untereinander und
mitversicherter Personen gegen den Versicherungsnehmer
Die Leistungen der Oberösterreichischen Versicherung AG
sind pro Versicherungsfall mit der vereinbarten
Versicherungssumme bzw. den vereinbarten
Höchstbeträgen (wie z.B. für Exekutionen) begrenzt.
Der vereinbarte Selbstbehalt wird vom
Entschädigungsbetrag in Abzug gebracht.
Darüber hinaus übernimmt die Oberösterreichische
Versicherung AG keine Kosten, zum Beispiel:
ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und
vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs-
bedingungen.
Versichert werden können:
Allgemeiner Vertrags-Rechtschutz (nicht im
Betriebsbereich)
Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete (nicht
im Betriebsbereich)
Rechtsschutzversicherung
Errichtung und baubehördlich genehmigungspflichtiger
Veränderung von Gebäuden sowie Kauf, Verkauf oder
Finanzierung von Grundstücken/Gebäuden
Versichert im Rahmen der vereinbarten
Versicherungssumme ist die Wahrnehmung rechtlicher
Interessen des Versicherungsnehmers inklusive der
Übernahme der dabei entstehenden Kosten.
Interessenswahrnehmung im Zusammenhang mit:
gerichtlich/verwaltungsbehördlich auferlegte Vorschüsse
für Sachverständige, Dolmetscher und Zeugen,
im Zivilprozess die Kosten der Gegenseite, soweit der
Versicherungsnehmer zu deren Zahlung verpflichtet ist.
im Verkehrsbereich bei Bagatellstreitigkeiten, Fahrerflucht,
Beeinträchtigung durch Alkoholisierung oder Suchtgift,
sowie fehlender Lenkberechtigung
im Betriebsbereich im Verwaltungsstrafverfahren bei
Bagatellstreitigkeiten
PIBRS.2018Version:
Unternehmen: Oberösterreichische Versicherung AG
Firmensitz: Linz, FN: 36941a, LG Linz, Österreich
Produkt: Rechtsschutzversicherung ImRecht
Rechtsschutzversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Oberösterreichische Versicherung AG, Produktinformationsblatt Rechtsschutzversicherung PIBRS.2018, 23.02.2018, hoepe, Seite 1 von 2
Wo bin ich versichert?
✔
✔
Welche Verpflichtungen habe ich?
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Wann und wie zahle ich?
Wann beginnt und endet die Deckung?
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Wie kann ich den Vertrag kündigen?
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Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden.
Wie im Versicherungsvertrag vereinbart - allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen.
Ende:
Vertragsdauer kürzer als ein Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt - ohne Kündigung.
Vertragsdauer länger als ein Jahr: Der Versicherungsschutz verlängert sich nach Vertragsablauf jeweils um ein Jahr, außer Sie
oder die Oberösterreichische Versicherung AG kündigen den Vertrag fristgerecht.
Verbraucher:
Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
Unternehmer:
Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
Sie können den Vertrag zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
Jeder Versicherungsfall muss der Oberösterreichischen Versicherung AG so schnell wie möglich gemeldet werden.
An der Feststellung des Versicherungsfalls und seiner Folgen ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und
Originalbelege zu überlassen.
Beginn:
Der Versicherungsschutz besteht im Fahrzeug- und Lenker-Rechtsschutz, im Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz, im
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz, im Sozialversicherungs-Rechtsschutz sowie im
Mittelmeeranrainerstaaten, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren.
Der Versicherungsschutz besteht in den übrigen Fällen in Österreich.
Die Oberösterreichische Versicherung AG muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden - vor
Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit.
Das versicherte Risiko darf nach Vertragsabschluss nicht erheblich vergrößert oder erweitert werden. Eine dennoch
eingetretene Gefahrenerhöhung ist der Oberösterreichischen Versicherung AG zu melden.
Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz in Europa (im geografischen Sinn), den außereuropäischen
Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus - wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder
monatlich.
Wie: z.B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder online - wie vereinbart.
Oberösterreichische Versicherung AG, Produktinformationsblatt Rechtsschutzversicherung PIBRS.2018, 23.02.2018, hoepe, Seite 2 von 2