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Ehepartner-Unfallversicherung zu den Modellen U1 bis U3 (U823) (U823)
15. Lebensjahres, wenn und solange sie keine wie immer
gearteten Einkünfte aus einer Berufsausübung oder Unternehmertätigkeit beziehen.
Für versicherte Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr werden [...] es im Haus-
halt des Versicherungsnehmers lebt.
Dem Ehepartner gleichzusetzen ist ein(e) Lebensgefährte(in), wenn diese(r) in der Polizze namentlich
genannt wird.
Als Kinder gelten die im Zeitpunkt [...] Versicherungsnehmers le-
benden leiblichen Kinder, Stief- und Adoptivkinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Während der
Wirksamkeit des Versicherungsschutzes geborene leibliche Kinder des Versicherungsnehmers
Ehepartner-Unfallversicherung zu den Modellen U1 bis U3 (U823.1) (U823.1)
es im Haus-
halt des Versicherungsnehmers lebt.
Dem Ehepartner gleichzusetzen ist ein(e) Lebensgefährte(in), wenn diese(r) in der Polizze namentlich
genannt wird.
Als Kinder gelten die im Zeitpunkt [...] Versicherungsnehmers le-
benden leiblichen Kinder, Stief- und Adoptivkinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Während der
Wirksamkeit des Versicherungsschutzes geborene leibliche Kinder des Versicheru [...] nur zum Zweck der
Schulausbildung verlassen.
Versichert sind Kinder nach Vollendung des 15. Lebensjahres, wenn und solange sie keine wie immer
gearteten Einkünfte aus einer Berufsausübung oder Unte
Ehepartner-Unfallversicherung zu den Modellen U1 bis U3 (U823-95.1) (U823-95.1)
15. Lebensjahres, wenn und solange sie keine wie immer
gearteten Einkünfte aus einer Berufsausübung oder Unternehmertätigkeit beziehen.
Für versicherte Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr werden [...] es im Haus-
halt des Versicherungsnehmers lebt.
Dem Ehepartner gleichzusetzen ist ein(e) Lebensgefährte(in), wenn diese(r) in der Polizze namentlich
genannt wird.
Als Kinder gelten die im Zeitpunkt [...] Versicherungsnehmers le-
benden leiblichen Kinder, Stief- und Adoptivkinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Während der
Wirksamkeit des Versicherungsschutzes geborene leibliche Kinder des Versicherungsnehmers
Ehepartner-Unfallversicherung (U800.1) (U800.1)
15. Lebensjahres, wenn und solange sie keine wie immer
gearteten Einkünfte aus einer Berufsausübung oder Unternehmertätigkeit beziehen.
Für versicherte Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr werden [...] alles im Haushalt
des Versicherungsnehmers lebt. Dem Ehepartner gleichzusetzen ist ein(e) Lebensgefährte(in), wenn
diese(r) in der Polizze namentlich genannt wird.
Als Kinder gelten die im Zeitpunkt [...] Versicherungsnehmers le-
benden leiblichen Kinder, Stief- und Adoptivkinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Während der
Wirksamkeit des Versicherungsschutzes geborene leibliche Kinder des Versicherungsnehmers
Single&Kind-Unfallversicherung zu den Modellen U1 bis U3 (U828.2) (U828.2)
Adoptivkinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Die Kinder sind je-
doch auch nach Vollendung des 15. Lebensjahres, längstens aber bis zur Vollendung des 19. Lebensjah-
res mitversichert, wenn und solange [...] solange sie im Haushalt des Hauptversicherten leben und keine wie im-
mer gearteten Einkünfte aus einer Berufsausübung oder Unternehmertätigkeit beziehen. Der Versiche-
rungsschutz endet mit dem Wegfall