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RD828 (RD828)
sind, auch der mit dem Versi-
cherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte oder Lebensgefährte und deren minderjäh-
rige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder [...] Enkelkinder jedoch nur, wenn sie in
häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben).
Anstelle des Betriebsinhabers und seiner Familie treten bei einer OHG ein namentlich genannter Ge-
sellschafter
RS828 (RS828)
sind, auch der mit dem Versi-
cherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte oder Lebensgefährte und deren minderjäh-
rige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder [...] Enkelkinder jedoch nur, wenn sie in
häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben).
Anstelle des Betriebsinhabers und seiner Familie treten bei einer OHG ein namentlich genannter Ge-
sellschafter
Familien-Unfallversicherung zu den Modellen U1 bis U3 (U822.2) (U822.2)
leiblichen Kinder-, Stief und Adoptivkinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Die Kinder
sind jedoch auch nach Vollendung des 15. Lebensjahres, längstens aber bis zur Vollendung des 19. Le-
bensjahres mi [...] falles im Haus-
halt des Hauptversicherten lebt. Dem Ehepartner gleichzusetzen ist ein(e) Lebensgefährte(in), wenn
diese(r) in der Polizze namentlich genannt wird.
Als Kinder gelten die im Zeitpunkt [...] mitversichert, wenn und solange sie im Haushalt des Hauptversicherten leben und keine wie
immer gearteten Einkünfte aus einer Berufsausübung oder Unternehmertätigkeit beziehen. Der Versiche-
rungsschutz
Versicherungsbedingungen der Pensionszusatzversicherung gemäß § 108b Einkommenssteuergesetz - 2013.2 (VBPZV108B2013.2)
Adresse in
Österreich.
§ 12 Bezugsberechtigung
(1) Im Erlebensfall sind Sie als Versicherungsnehmer bezugsberechtigt. Als bezugsberechtigt im
Ablebensfall können Sie gemäß § 108b Absatz 1 Ziffer 2 Einkomm [...] Person, mit der der Versicherungsnehmer in einer eheähnlichen
Lebensgemeinschaft gelebt hat, oder
- hinterbliebene Waisen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
(2) Der Bezugsberechtigte erwirbt [...] hinterbliebene Person, mit der der Versicherungsnehmer in einer
eheähnlichen Lebensgemeinschaft gelebt hat, auf dessen Lebensdauer zu zahlende
Rente.
e) Eine mit dem Tod des Versicherungsnehmers beginnende
Besondere Versicherungsbedingungen für die Unfalltod-Zusatzversicherung (VBUT1977)
(1) Tritt der Tod des Versicherten während der Beitragszahlungsdauer und vor Vollendung des 70.
Lebensjahres als Folge eines nach Beginn der Unfalltod Zusatzversicherung eingetretenen Unfalls und
innerhalb [...] iums für Finanzen vom 4. 10. 1977, GZ 96 905111-V/6177,
gültig nur im Zusammenhang mit Großlebensversicherungen.
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