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Single&Kind-Unfallversicherung zu den Modellen U1 bis U3 (U828.1) (U828.1)
15. Lebensjahres, wenn und solange sie keine wie immer
gearteten Einkünfte aus einer Berufsausübung oder Unternehmertätigkeit beziehen.
Für versicherte Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr werden [...] Versicherungsnehmers le-
benden leiblichen Kinder-, Stief- und Adoptivkinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Während der
Wirksamkeit des Versicherungsschutzes geborene leibliche Kinder des Versicherungsnehmers
Basisinformationsblatt Kapitalvorsorge StartFix 2022 (PIBLV20003.2022)
verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen Produkten zu vergleichen.
Klassische Lebensversicherung; Gemischte Versicherung (Er- und Ableben) mit fixem Auszahlungszeitpunkt
Das Produkt eignet [...] Beiträgen langfristig und sicherheitsorientiert (mit niedrigem Risiko)
ansparen wollen und im Ablebensfall zusätzlich eine Kapitalabsicherung zum Ende der Anspardauer haben wollen. Sie benötigen
keine [...] keine speziellen Veranlagungskenntnisse, da die Veranlagung für alle klassischen Lebensversicherungsverträge gemeinsam
durch die Oberösterreichische Versicherung AG erfolgt. Sie müssen jedoch bereit sein, in
Basisinformationsblatt Kapitalvorsorge StartFix 2017 (PIBLV20003.2017)
Streuung der einzelnen Vermögenswerte verfolgt. Die Veranlagung erfolgt für alle klassischen
Lebensversicherungsverträge gemeinsam (im Kollektiv). Zum überwiegenden Teil wird in festverzinsliche Wertpapiere (Staats- [...] Alle Vermögenswerte zusammen bilden den sogenannten klassischen Deckungsstock.
Klassische Lebensversicherung; Gemischte Versicherung (Er- und Ableben) mit fixem Auszahlungszeitpunkt
Das Produkt eignet [...] Beiträgen langfristig und sicherheitsorientiert (mit niedrigem Risiko)
ansparen wollen und im Ablebensfall zusätzlich eine Kapitalabsicherung zum Ende der Anspardauer haben wollen. Sie benötigen
keine
Raiffeisen Plus Leistungen Wohnen (RP1401.20)
Partner bzw. Lebensgefährte als auch die
Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege und Stiefkinder)des Versicherungsnehmers, mitversicherten
Ehegatten, eingetragenen Partners oder Lebensgefährten, sofern diese [...] diese Personen mit dem
Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und dort ihren bei der Behörde
gemeldeten Hauptwohnsitz begründet haben.
1.2. den Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall
Schutzengel Wohnen (KS1201.20)
Partner bzw. Lebensgefährte als auch die
Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege und Stiefkinder)des Versicherungsnehmers, mitversicherten
Ehegatten, eingetragenen Partners oder Lebensgefährten, sofern diese [...] diese Personen mit dem
Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und dort ihren bei der Behörde
gemeldeten Hauptwohnsitz begründet haben.
1.2. den Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall