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Jugendunfall (U842.2)
Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr
Diese Versicherung wird zur vereinbarten Prämie längstens bis zum Ende des Versicherungsjahres fort-
geführt, in dem der Versicherte das 25. Lebensjahr vollendet.
Von
U845-99 (U845-99)
1999 für den Hauptversicherten und seinen Ehepartner
bzw. Lebensgefährten geboten.
Durch diese Versicherung ist der Ehepartner bzw. Lebensgefährten mit 100% der für den Hauptversi-
cherten für den Todesfall
Jugendunfall (U842.3)
Jugendunfallversicherung für Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr
Diese Versicherung wird zur vereinbarten Prämie bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, längstens bis zur
dem 25. Geburtstag folgenden H
Allgemeine und ergänzende Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB95-ERB95) (ARB95-ERB95)
schutz haben der Versicherungsnehmer, sein in häuslicher Gemeinschaft mit ihm leben-
der Ehegatte oder Lebensgefährte und deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege-
und Stiefkinder; [...] deren Unterhalt der Versicherungs-
nehmer nach dem Gesetz zu sorgen hatte, wenn sie aufgrund des Ablebens des Versicherungsnehmers
eigene Schadenersatzansprüche geltend machen.
Artikel 6
- 2 - [...] Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer le-
ben) für Versicherungsfälle, die den privaten Lebensbereich, also nicht den Berufs- oder Be-
triebsbereich oder eine sonstige Erwerbstätigkeit betreffen;
besondere Bedingung für die Mitversicherung (MVL-2003) (MVL-2003)
Besondere Bedingung für die Mitversicherung in der Lebensversicherung
(MVL-2003)
(1) Die Oberösterreichische Versicherung AG ist als führender Versicherer beauftragt und
bevollmächtigt, sämtliche