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Zusatzbedingungen für die Feuerversicherung von Wohngebäuden (ZBF-W97) (ZBF-W97)
Hausangestellten oder gegen einen im gemeinsamen Haushalt lebenden
Familienangehörigen (auch Lebensgefährten) richtet.
Dieser Regreßverzicht gilt nur dann, wenn der Ersatzpflichtige den Schaden weder
"Kleiner" Retter in der Not: Die Bergungskostenversicherung
eiber in Kraft getreten. Die Sozialversicherungen beteiligen sich demnach nur bei bestehender Lebensgefahr an den Bergungskosten. Entscheidend ist dabei die Einschätzung des jeweiligen Notarztes, der anhand [...] bzw. Erkrankungen, entscheidet. Kostenersatz gibt es demnach erst ab Stufe IV. Besteht keine Lebensgefahr, ist keine Leistung aus der gesetzlichen Sozialversicherung vorgesehen. Fallbeispiel: Mountainbike [...] Mountainbike, Alpines Gelände, Freizeitunfall, NACA IV – kurzfristige Entwicklung einer Lebensbedrohung nicht auszuschließen Die Sozialversicherung zahlt 894,93 Euro dazu, der Rest entfällt auf eine Privatve
Steuerliche Regelungen (Zukunftsvorsorge gem. § 108g EStG 1988) (STLV2004-3)
Besondere steuerliche Regelungen:
Bei dieser Lebensversicherung handelt es sich um eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge im Sinne
des § 108g EStG 1988. Es gelten insbesondere folgende steuerliche
OV-Familienunfall - Variante D 100/0/100 (Single&Kind) (U846.5)
Versicherungsnehmers
lebenden leiblichen Kinder, Stief- und Adoptivkinder, soweit sie das 19. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben. Der Versicherungsschutz endet mit dem Wegfall der Vorraussetzungen [...] der Nabelschnur) versichert.
Für die versicherten Kinder werden bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres im Rahmen der
Versicherungssumme für den Todesfall jedoch nur die aufgewendeten angemessenen
Single & Kind - Unfallversicherung (U908.2)
Versicherungsnehmers
lebenden leiblichen Kinder, Stief- und Adoptivkinder, soweit sie das 19. Lebensjahr noch nicht voll-
endet haben. Der Versicherungsschutz endet mit dem Wegfall der Vorraussetzungen [...] der Nabelschnur) versichert.
Für die versicherten Kinder werden bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres im Rahmen der Versiche-
rungssumme für den Todesfall jedoch nur die aufgewendeten angemessenen