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Datenschutzinfoblatt Oberösterreichische Versicherung AG (DSINFO.20)
AG, Gruberstraße 32, 4020 Linz
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Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2003.1)
fahrlässiger strafbarer Handlungen oder Unterlassungen unabhängig vom Ausgang des
Verfahrens ab der ersten Verfolgungshandlung;
2.3.2. wegen vorsätzlicher strafbarer Handlungen und Unterlassungen rückwirkend [...] strafbaren Handlungen abzuhalten oder der Begehung
strafbarer Handlungen durch andere entgegenzuwirken.
(2) Ein Vorgehen nach diesem Hauptstück ist jedoch nur zulässig, wenn
1. die strafbare Handlung nicht [...] Kriegsereignissen jeder Art, mit oder ohne Kriegserklärung, einschließlich aller Gewalthandlungen
von Staaten und aller Gewalthandlungen politischer oder terroristischer Organisationen, inneren
Unruhen, Gewa
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung(ARB2003) (ARB2003)
fahrlässiger strafbarer Handlungen oder Unterlassungen unabhängig vom Ausgang des
Verfahrens ab der ersten Verfolgungshandlung;
2.3.2. wegen vorsätzlicher strafbarer Handlungen und Unterlassungen rückwirkend [...] strafbaren Handlungen abzuhalten oder der Begehung
strafbarer Handlungen durch andere entgegenzuwirken.
(2) Ein Vorgehen nach diesem Hauptstück ist jedoch nur zulässig, wenn
1. die strafbare Handlung nicht [...] Kriegsereignissen jeder Art, mit oder ohne Kriegserklärung, einschließlich aller Gewalthandlungen
von Staaten und aller Gewalthandlungen politischer oder terroristischer Organisationen, inneren
Unruhen, Gewa
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, gewerblicher Fuhrpark, Fahrzeuge als Handelsware (F836.1)
Fahrzeuge
als Handelsware gelten am Versicherungsgrundstück und am Transportmittel bei Auslieferung an den
Kunden versichert.
Der Ersatzwert für Fahrzeuge, Arbeitsmaschinen bzw. Handelsware richtet sich [...] BESONDERE BEDINGUNG F836.1
SELBSTFAHRENDE ARBEITSMASCHINEN/GEWERBLICHER
FUHRPARK/KFZ ALS HANDELSWARE
Die in der Polizze bezeichneten Fahrzeuge des gewerblichen Fuhrparks mit und ohne Kennzeichen
Abhandenkommen von Kassenschlüsseln (E33) (E33)
E33
ABHANDENKOMMEN VON KASSENSCHLÜSSELN
Die Versicherung deckt bei Abhandenkommen von Kassenschlüsseln die Kosten für Schloßänderungen, An-
fertigung