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Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung(ARB2003) (ARB2003)
fahrlässiger strafbarer Handlungen oder Unterlassungen unabhängig vom Ausgang des
Verfahrens ab der ersten Verfolgungshandlung;
2.3.2. wegen vorsätzlicher strafbarer Handlungen und Unterlassungen rückwirkend [...] strafbaren Handlungen abzuhalten oder der Begehung
strafbarer Handlungen durch andere entgegenzuwirken.
(2) Ein Vorgehen nach diesem Hauptstück ist jedoch nur zulässig, wenn
1. die strafbare Handlung nicht [...] Kriegsereignissen jeder Art, mit oder ohne Kriegserklärung, einschließlich aller Gewalthandlungen
von Staaten und aller Gewalthandlungen politischer oder terroristischer Organisationen, inneren
Unruhen, Gewa
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2003.1)
fahrlässiger strafbarer Handlungen oder Unterlassungen unabhängig vom Ausgang des
Verfahrens ab der ersten Verfolgungshandlung;
2.3.2. wegen vorsätzlicher strafbarer Handlungen und Unterlassungen rückwirkend [...] strafbaren Handlungen abzuhalten oder der Begehung
strafbarer Handlungen durch andere entgegenzuwirken.
(2) Ein Vorgehen nach diesem Hauptstück ist jedoch nur zulässig, wenn
1. die strafbare Handlung nicht [...] Kriegsereignissen jeder Art, mit oder ohne Kriegserklärung, einschließlich aller Gewalthandlungen
von Staaten und aller Gewalthandlungen politischer oder terroristischer Organisationen, inneren
Unruhen, Gewa
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Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Waren in Tiefkühlanlagen und Kühlhäusern (Kühlgutversicherung) (ABK77-95) (ABK77-95)
he NICHT auf Schä-
den, die eingetreten sind:
a) im Falle von inneren Unruhen, Streik, Handlungen Ausständiger oder Ausgesperrter, die auf das
Betriebsgrundstück eindringen oder widerrechtlich [...] Kriegsereignissen jeder Art, militärischer Besetzung oder Invasion, Verfügungen von Hoher
Hand sowie Wegnahme oder Beschlagnahme seitens irgendeiner Macht oder Behörde,
im Falle von Erdbeben [...] mittelbar im Zusammenhang steht;
b) durch Fehler und Mängel, welche bei Abschluß der Versicherung vorhanden waren und dem Versi-
cherungsnehmer oder Versicherten oder den in leitender Stellung für
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2011)
rden ab der ersten Verfolgungshandlung
2.3.1. wegen fahrlässiger strafbarer Handlungen oder Unterlassungen unabhängig vom Ausgang des
Verfahrens ab der ersten Verfolgungshandlung;
2.3.2. wegen vo [...] vorsätzlicher strafbarer Handlungen und Unterlassungen rückwirkend ab der ersten
Verfolgungshandlung nur dann, wenn die Handlung oder Unterlassung auch bei fahrlässiger Begehung
strafbar ist und eine [...] Kriegsereignissen jeder Art, mit oder ohne Kriegserklärung, einschließlich aller Gewalthandlungen
von Staaten und aller Gewalthandlungen politischer oder terroristischer Organisationen, inneren
Unruhen, Gewa