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Onlineversicherungen – Was sollte man beachten?
der Kunde am Ende nicht jenes Produkt abschließt, das eigentlich am besten für ihn oder seine Lebenssituation geeignet wäre. Spätestens im Schadenfall könnte die Ernüchterung dann groß sein. Wer Wert auf [...] sie brauchen / abschließen? Der wohl wichtigste Punkt. Nur wenn Sie wissen, was Sie in Ihrer Lebenssituation brauchen, können Sie auch eine korrekte Auswahl der Versicherungsprodukte treffen. Fazit Onl
Dienstfahrten - Kaskoversicherung für Raiffeisenbedienstete (KA853) (KA853-07)
Dienstnehmer, Funktionär oder Delegierte im Einzelfall einen fremden
Pkw/Kombi von Ehegatten, Lebensgefährten oder Verwandten (in gerader auf- und absteigender
Linie) als berechtigter Lenker verwendet
Raiffeisen Plus Leistungen Wohnen (RP1401.19)
Partner bzw. Lebensgefährte als auch die
Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege und Stiefkinder)des Versicherungsnehmers, mitversicherten
Ehegatten, eingetragenen Partners oder Lebensgefährten, sofern diese [...] diese Personen mit dem
Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und dort ihren bei der Behörde
gemeldeten Hauptwohnsitz begründet haben.
1.2. den Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall
Schutzengel Wohnen (KS1201.16)
Partner bzw. Lebensgefährte als auch die
Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege und Stiefkinder)des Versicherungsnehmers, mitversicherten
Ehegatten, eingetragenen Partners oder Lebensgefährten, sofern diese [...] diese Personen mit dem
Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und dort ihren bei der Behörde
gemeldeten Hauptwohnsitz begründet haben.
1.2. den Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall
Raiffeisen Plus Leistungen Wohnen (RP1401.16)
Partner bzw. Lebensgefährte als auch die
Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege und Stiefkinder)des Versicherungsnehmers, mitversicherten
Ehegatten, eingetragenen Partners oder Lebensgefährten, sofern diese [...] diese Personen mit dem
Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und dort ihren bei der Behörde
gemeldeten Hauptwohnsitz begründet haben.
1.2. den Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall