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Besondere Bedingungen für die Raiffeisen-Plus-Leistungen (RPL2016)
eingetragene Partner oder
Lebensgefährten und deren Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder), sofern diese
Personen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und dort ihren bei
Kraftfahrzeuge in ruhendem Zustand (Fe1128.21)
bzw. dem in häuslicher Gemeinschaft mit dem
Versicherungsnehmer lebende(n) Ehegatten(in) oder Lebensgefährten(in) befindlich.
3. Versicherungswert und Entschädigung
Kraftfahrzeuge gelten gemäß Artikel 6
Kraftfahrzeuge in ruhendem und fahrendem Zustand (Fe1127.21)
bzw. dem in häuslicher Gemeinschaft mit dem
Versicherungsnehmer lebende(n) Ehegatten(in) oder Lebensgefährten(in) befindlich.
3. Versicherungswert und Entschädigung
Kraftfahrzeuge gelten gemäß Artikel 6
Kraftfahrzeuge und Anhänger am Grundstück (Fe1130.24)
bzw. dem in häuslicher Gemeinschaft mit dem
Versicherungsnehmer lebende(n) Ehegatten(in) oder Lebensgefährten(in) befindlich.
3. Versicherungswert und Entschädigung
Kraftfahrzeuge und Anhänger gelten gemäß
Kraftfahrzeuge in ruhendem und fahrendem Zustand zum Verkehrswert (Fe5831.22)
bzw. dem in häuslicher Gemeinschaft mit dem
Versicherungsnehmer lebende(n) Ehegatten(in) oder Lebensgefährten(in) befindlich
gegen die Gefahren des Artikel 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung