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Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung DaHeim (ABHD2018)
hör:
Malereien, Tapeten, Verfliesungen, Fußböden, Wand- und Deckenverkleidungen,
Heizungsanlagen, Bade- und Wascheinrichtungen, Klosetts, Armaturen und sofern vereinbart und
auf der Polizze angeführt im [...] angeschlossenen
Einrichtungen austritt.
3.2. Versichert sind auch Frostschäden an Heizungsanlagen, Bade- und Wascheinrichtungen,
Klosetts, Armaturen oder angeschlossenen Einrichtungen, sofern diese Sachen
Allgemeine Bedingungen für die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung (AFIUB2015)
Unfalles bei jeglichen Sportarten zur Erzielung von
Einkünften jeder Art.
Nicht ersetzt werden Kosten für Bade-, Erholungsreisen und -aufenthalte, ferner Kosten der
Reparatur oder der Wiederbeschaffung eines
ALKB1995 (ALKB1995)
befinden;
1.6. das Luftfahrzeug oder Luftfahrtgerät nach jedem Flug in einer verschlossenen Halle unterge-
bracht wird; wenn das nicht möglich ist, für geeignete Maßnahmen zur Sicherung des [...]
Ein kurzfristiges Abstellen des Luftfahrzeuges oder Luftfahrtgerätes vor der Halle
gilt nicht als Verstoß gegen die hier getroffenen Bestimmungen.
Die Verpflichtung
ALKB98 (ALKB98)
Luftfahrzeug, Luftfahrtgerät oder Flugmodell nach jedem Flug in einer verschlossenen
Halle untergebracht wird; wenn das nicht möglich ist, für geeignete Maßnahmen zur Sicherung
des [...] kurzfristiges Abstellen des Luftfahrzeuges, Luftfahrtgerätes oder Flugmodells
vor der Halle gilt nicht als Verstoß gegen die hier getroffenen Bestimmungen.
Die Verpflichtung zur Leistung
Gemeindehaftpflicht ImOrt - Premium (AH3819.14)
Abhandenkommen von Sachen, welche von Bade-
gästen in den vom Bad zur Verfügung gestellten Kabinen und Kleiderkästen versperrt ge-
halten oder von der Badeanstalt in Verwahrung genommen werden. [...] Arbeitnehmer auf Dienstreisen
18. Verwahrung von beweglichen Sachen
19. Eingebrachte Sachen der Badegäste
20. Reine Vermögensschäden
21. Weidegemeinschaften
22. Schäden an Fluren u. Kulturen durch Weidevieh [...] Wasserfahrzeuge sowie elektro-
nische Datenverarbeitungsanlagen.
19. Eingebrachte Sachen der Badegäste
1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nicht für Kraftfahrzeuge, Anhänger, Wasserfahrzeu-