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ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DENKEINE-SORGEN-SCHUTZENGEL WOHNUNGSGENOSSENSCHAFTKSWG-03.1 (KSWG-03.1)
Ehegatten oder Lebens- gefährten und deren
Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder), soferne diese Personen mit dem
Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und dort ihren bei
Allgemeine Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel Kfz (KSKFZ2023)
Nahestehende Person
Als nahestehende Personen gelten ausschließlich die Eltern, Kinder, Ehe- bzw. Lebenspartner,
eingetragene Partner, Enkel, Geschwister, Großeltern, Schwiegereltern und Schwiegerkinder.
8 [...] 1.4. Nachrichtenübermittlung
Ist es den versicherten Personen aufgrund eines Todesfalles, lebensbedrohender Erkrankung,
finanzieller Notlage oder behördlicher Einschränkungen nicht möglich, selbst eine [...] Ausland durch eine Vertrauensperson
Können mitreisende versicherte Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr infolge Tod,
Erkrankung oder eines schweren Unfalls einer versicherten erwachsenen Person während
Zusatzbed. für die LW-vers. von ind., gewerbl. und sonst. Betrieben (LW3015.19)
Hilfsstoffe aller Art, Lösungsmittel, Schmiermittel, Heiz- und Brennstoffe, technische Gase,
Baustoffe, Lebens- und Genussmittel, nicht wiederverwendbare Verpackungsmittel aller Art sowie
Edelmetalle und Edelsteine
Zusatzbed. für die LW-vers. von ind., gewerbl. und sonst. Betrieben (LW3015.15)
Hilfsstoffe aller Art, Lösungsmittel, Schmiermittel, Heiz- und Brennstoffe, technische Gase,
Baustoffe, Lebens- und Genussmittel, nicht wiederverwendbare Verpackungsmittel aller Art sowie
Edelmetalle und Edelsteine
Zusatzbed. für die LW-vers. von ind., gewerbl. und sonst. Betrieben (LW3015.12)
Hilfsstoffe aller Art, Lösungsmittel, Schmiermittel, Heiz- und Brennstoffe, technische Gase,
Baustoffe, Lebens- und Genussmittel, nicht wiederverwendbare Verpackungsmittel aller Art sowie
Edelmetalle und Edelsteine