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Einbruchdiebstahlversicherung - Zusatzbedingungen für die Einbruchdiebstahlversicherung von Gemeinden, industriellen, gewerblichen und sonstigen Betrieben - ED3022.21 (ED3022.21)
Hilfsstoffe aller Art, Lösungsmittel, Schmiermittel, Heiz- und Brennstoffe,
technische Gase, Baustoffe, Lebens- und Genussmittel, nicht wiederverwendbare
Verpackungsmittel aller Art sowie Edelmetalle und Edelsteine
Produktinformationsblatt Basisrisikovorsorge ExistenzKasko 2019 (PIBLV24703.2019)
keit erbringen wir zusätzlich eine
einmalige Kapitalleistung in der Höhe von EUR 6.000.
Im Ablebensfall erbringen wir eine einmalige
Kapitalleistung in der Höhe von EUR 60.000 an den oder
die B [...] der Versicherungspolizze und in den Versicherungs-
bedingungen.
Berufsunfähigkeits- und Ablebensversicherung
Die Berufsunfähigkeit oder das Ableben durch:Versichert ist die Berufsunfähigkeit und das [...] Leistung für die Berufsunfähigkeit oder mit Umstieg auf eine Berufsunfähigkeits-
und/oder Ablebensrisikoversicherung.
Der Versicherungsschutz in der Unfallinvaliditäts-Zusatzversicherung endet zusätzlich
Produktinformationsblatt Basisrisikovorsorge ExistenzKasko (PIBLV24703.2018)
der Versicherungspolizze und in den Versicherungs-
bedingungen.
Berufsunfähigkeits- und Ablebensversicherung
Die Berufsunfähigkeit oder das Ableben durch:Versichert ist die Berufsunfähigkeit und das [...] keit erbringen wir zusätzlich eine
einmalige Kapitalleistung in der Höhe von EUR 6.000.
Im Ablebensfall erbringen wir eine einmalige
Kapitalleistung in der Höhe von EUR 60.000 an den oder
die B [...] Leistung für die Berufsunfähigkeit oder mit Umstieg auf eine Berufsunfähigkeits-
und/oder Ablebensrisikoversicherung.
Der Versicherungsschutz in der Unfallinvaliditäts-Zusatzversicherung endet zusätzlich
Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2001) (AUVB2001)
ärztli-
chen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
8. Hatte der Versicherte am Unfalltag das 75. Lebensjahr bereits vollendet, tritt anstelle der Kapi-
talzahlung eine Rente, die nach der beigedruckten [...] Rententafel unter Zugrundelegung des vom Versi-
cherten am Unfalltag vollendeten Lebensjahres zu bemessen ist.
Barwert dieser Rente ist jener Betrag, der bei Kapitalzahlung zu erbringen wäre.
Steht [...] eines Zinsfußes von jährlich 3% (Art.7, Pkt.9.).
Jahresbetrag der monatlich im voraus zahlbaren lebenslangen Rente für eine kapitalsmäßige Berech-
nungsgrundlage von EURO 1.000,--.
Männer
Alter
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE UNFALLVERSICHERUNG AUVB 1995 (AUVB95)
ärztli-
chen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
8. Hatte der Versicherte am Unfalltag das 75. Lebensjahr bereits vollendet, tritt anstelle der Kapi-
talzahlung eine Rente, die nach der beigedruckten [...] Rententafel unter Zugrundelegung des vom Versi-
cherten am Unfalltag vollendeten Lebensjahres zu bemessen ist.
Barwert dieser Rente ist jener Betrag, der bei Kapitalzahlung zu erbringen wäre.
Steht [...] jährlich 3% (Art. 7,
Pkt 8.).
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7
Jahresbetrag der monatlich im voraus zahlbaren lebenslangen Rente für eine kapitalsmäßige Berech-
nungsgrundlage von S 1.000,--.
Alter 75