Suche
7 effektive Tipps für einfaches Sparen im Alltag
: Man sollte regelmäßig die eigenen Versicherungen überprüfen und kontrollieren, ob man den Lebensumständen angemessen abgesichert ist. Jeder hat individuelle Bedürfnisse. Daher ist es wichtig, den richtigen
ALUB1995 (ALUB1995)
75. Lebensjahr bereits vollendet, tritt anstelle der Ka-
pitalzahlung eine nach der vereinbarten Rententafel unter Zugrundelegung des vom Versicherten am
Unfallstag vollendeten Lebensjahres zu [...] Invalidität
kann der Verischerer nicht zurückverlangen.
3. Für Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres werden im Rahmen der Versicherungssumme nur die
aufgewendeten angemessenen Begräbniskosten
Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung 2008 AUVB2008 (AUVB2008)
Befundberichtes, aus dem Art und Umfang der Gesundheitsschädigung und die Möglichkeit einer
auf Lebenszeit verbleibenden Invalidität hervorgeht, bei uns geltend gemacht worden.
Kein Anspruch auf Inv [...] zahlen wir
- als Kapitalbetrag bei Unfällen der versicherten Person vor Vollendung des 75. Lebensjahres,
- als Rente -; sofern nichts anderes vereinbart ist -; nach der jeweiligen Rententafel bei [...] eines Zinsfußes von jährlich 3% (Art.7, Pkt.2.).
Jahresbetrag der monatlich im voraus zahlbaren lebenslangen Rente für eine kapitalsmäßige
Berechnungsgrundlage von EURO 1.000,--.
Männer
Alter
ZuHaus-Komfortschutz (ZHK-06)
Hausangestellten oder gegen einen im gemeinsamen Haushalt lebenden Fami-
lienangehörigen (auch Lebensgefährten) richtet.
Dieser Regreßverzicht gilt nur dann, wenn der Ersatzpflichtige den Schaden weder [...] des/der in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungs-
nehmer lebenden Ehegatten(in) oder Lebensgefährten(in).
3.4.2. Indirekte Blitzschäden
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der AFB sind auch Schäden
ZuHaus Superschutz (ZHS-98)
Hausangestellten oder gegen einen im gemeinsamen Haushalt lebenden Fami-
lienangehörigen (auch Lebensgefährten) richtet.
Dieser Regreßverzicht gilt nur dann, wenn der Ersatzpflichtige den Schaden weder [...] des/der in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungs-
nehmer lebenden Ehegatten(in) oder Lebensgefährten(in).
3.4.2. Indirekte Blitzschäden
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der AFB sind auch Schäden