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Außergewöhnliche Naturereignisse Erweiterung - Wohnungsinhalt (HaNE-02)
des Artikel 4 der ABH gilt zusätzlich folgende Sicherheitsvorschrift vereinbart:
Waren und Lebensmittelvorräte in Kellergeschoßen sind mindestens 25 cm über der Kellersohle zu
lagern.
Artikel 6 -
Außergewöhnliche Naturereignisse - Wohnungsinhalt AV (HaN-AV03)
des Artikel 4 der ABH gilt zusätzlich folgende Sicherheitsvorschrift vereinbart:
Waren und Lebensmittelvorräte in Kellergeschoßen sind mindestens 25 cm über der Kellersohle zu
lagern.
Artikel 6 -
Außergewöhnliche Naturereignisse Erweiterung - Wohnungsinhalt AV (HaNE-AV03)
des Artikel 4 der ABH gilt zusätzlich folgende Sicherheitsvorschrift vereinbart:
Waren und Lebensmittelvorräte in Kellergeschoßen sind mindestens 25 cm über der Kellersohle zu
lagern.
Artikel 6 -
Außergewöhnliche Naturereignisse - Wohnungsinhalt (HaN-02)
des Artikel 4 der ABH gilt zusätzlich folgende Sicherheitsvorschrift vereinbart:
Waren und Lebensmittelvorräte in Kellergeschoßen sind mindestens 25 cm über der Kellersohle zu
lagern.
Artikel 6 -
Zusatzbedingungen für die Versicherung von Baugerätenin der Bauwesenversicherung (BW3/95)
wird ausschließlich für Teile in Rechnung gestellt, die wegen erhöhten
Verschleißes während der Lebensdauer der versicherten Sache betriebsbedingt ausgewechselt
werden müssen, wie z. B. Motoren, Getriebe