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Außergewöhnliche Naturereignisse - Wohnungsinhalt (HaN-06)
4 der ABH gilt zusätzlich folgende Sicherheitsvorschrift vereinbart:
- 2 -
Waren und Lebensmittelvorräte in Kellergeschoßen sind mindestens 25 cm über der Kellersohle zu
lagern.
Artikel 6 -
Außergewöhnliche Naturereignisse - Wohnungsinhalt (HaN-AV06)
des Artikel 4 der ABH gilt zusätzlich folgende Sicherheitsvorschrift vereinbart:
Waren und Lebensmittelvorräte in Kellergeschoßen sind mindestens 25 cm über der Kellersohle zu
- 2 -
lagern.
Artikel
Außergewöhnliche Naturereignisse - Wohnungsinhalt (HaNE-AV06)
des Artikel 4 der ABH gilt zusätzlich folgende Sicherheitsvorschrift vereinbart:
Waren und Lebensmittelvorräte in Kellergeschoßen sind mindestens 25 cm über der Kellersohle zu
- 2 -
lagern.
Artikel
Außergewöhnliche Naturereignisse Erweiterung - Wohnungsinhalt (HaNE-06)
des Artikel 4 der ABH gilt zusätzlich folgende Sicherheitsvorschrift vereinbart:
Waren und Lebensmittelvorräte in Kellergeschoßen sind mindestens 25 cm über der Kellersohle zu
lagern.
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Artikel
ZuHaus-Superschutz (ZHS-09.1)
Hausangestellten oder gegen einen im gemeinsamen Haushalt lebenden
Familienangehörigen (auch Lebensgefährten) richtet.
Dieser Regreßverzicht gilt nur dann, wenn der Ersatzpflichtige den Schaden weder [...] des/der in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungs-
nehmer lebenden Ehegatten(in) oder Lebensgefährten(in).
3.4.2. Indirekte Blitzschäden
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der AFB sind auch Schäden