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ZuHaus-Grundschutz (ZHG-09)
Hausangestellten oder gegen einen im gemeinsamen Haushalt lebenden Fami-
lienangehörigen (auch Lebensgefährten) richtet.
Dieser Regreßverzicht gilt nur dann, wenn der Ersatzpflichtige den Schaden weder [...] des/der in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versiche-
rungsnehmer lebenden Ehegatten(in) oder Lebensgefährten(in).
3.3.2. Indirekte Blitzschäden
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der AFB sind auch Schäden
ZuHaus-Komfortschutz (ZHK-08)
Hausangestellten oder gegen einen im gemeinsamen Haushalt lebenden Fami-
lienangehörigen (auch Lebensgefährten) richtet.
Dieser Regreßverzicht gilt nur dann, wenn der Ersatzpflichtige den Schaden weder [...] des/der in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungs-
nehmer lebenden Ehegatten(in) oder Lebensgefährten(in).
3.4.2. Indirekte Blitzschäden
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der AFB sind auch Schäden
Allgemeine Bedingungen für die Insassen-Unfallversicherung (IUB2001) (IUB2001)
Berufes zugemutet
werden kann.
2.5 Hat der Versicherte am Unfallstag bereits das 70. Lebensjahr vollendet oder besteht die dau-
ernde Invalidität in einer Nervenerkrankung oder Geis [...] en Rententafel unter Zugrundelegung des vom Versicher-
ten am Unfallstag vollendeten Lebensjahres zu bemessende Rente.
Barwert dieser Rente ist jener Betrag, der bei Kapitalszahlung
ZuHaus-Superschutz (ZHS-02.2)
Hausangestellten oder gegen einen im gemeinsamen Haushalt lebenden
Familienangehörigen (auch Lebensgefährten) richtet.
Dieser Regreßverzicht gilt nur dann, wenn der Ersatzpflichtige den Schaden weder [...] des/der in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungs-
nehmer lebenden Ehegatten(in) oder Lebensgefährten(in).
3.4.2. Indirekte Blitzschäden
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der AFB sind auch Schäden
ZuHaus-Superschutz (ZHS-02.1)
Hausangestellten oder gegen einen im gemeinsamen Haushalt lebenden
Familienangehörigen (auch Lebensgefährten) richtet.
Dieser Regreßverzicht gilt nur dann, wenn der Ersatzpflichtige den Schaden weder [...] des/der in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungs-
nehmer lebenden Ehegatten(in) oder Lebensgefährten(in).
3.4.2. Indirekte Blitzschäden
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der AFB sind auch Schäden