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Produktinformationsblatt Haushaltversicherung (PIBDH.2021)
Wichtiger Hinweis
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
✔ Brand ✘ Nutzfeuer
✔ direkten und indirekten Blitzschlag ✘
✔ Explosion
✔ Flugzeug- und Satellitenabsturz ✘
✔ Sturm
✔ Hagel ✘ Bewegung von Boden- oder Gesteinsmassen
✔ Schneedruck ✘ Bodensenkung
✔ Felssturz/Steinschlag ✘ dauernde Witterungs- oder Umwelteinflüsse
✔ Erdrutsch ✘
✔ Austreten von Leitungswasser
✔ Einbruchdiebstahl ✘ Holzfäule, Verschmorung oder Schwammbildung
✔ Beraubung ✘
✔ Vandalismus infolge Einbruch
✔ Glasbruch ✘
✘
✔
✘
✔ Diebstahl von Geld und Wertsachen infolge Einbruch
✔ Diebstahl von Wohnungsinhalt, Geld und Wertsachen ✘
✘ Fassungen und Umrahmungen von Gläsern
★ Verpuffungsschäden an Kachelöfen, sonstigen Öfen
★
✘ betriebliche, berufliche oder gewerbsmäßige Tätigkeit
✘
★ Sengschäden
★ Schäden durch Rauch und Ruß
★ Schäden am Brandherd
★ Schäden durch Regen-, Schnee- und Schmelzwasser ✘
★ Dachlawinen, abrutschende Schneelast
In der Privathaftpflichtversicherung:
Schäden durch:
Erfüllung von Verträgen und an deren Stelle tretende
Ersatzleistungen
Schadenersatzverpflichtungen durch Haltung und
Verwendung von:
Kraftfahrzeugen und Anhängern, die ein Kennzeichen
tragen oder tragen müssen
Versichert sind mit beschränkten Beträgen:
Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Lawinen,
Lawinenluftdruck, Erdbeben, Meteoriten-,
Asteroidenabsturz
Versichert werden können:
Schäden durch austretendes Aquarienwasser und Wasser
aus Wasserbetten
Versichert werden können mit beschränkten Beträgen:
ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und
vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs-
bedingungen.
Haushaltversicherung
Versichert im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme
sind Sachschäden am Wohnungsinhalt durch:
In der Sachversicherung:
Schäden durch:
Tätigkeiten an Gläsern, deren Fassungen oder
Umrahmungen
Grund-, Schmelzwasser, Witterungsniederschläge und
dadurch verursachten Rückstau
elektrischen Einrichtungen durch die Energie des
elektrischen Stromes
Sturmflut, Sog- und Druckwirkungen von Luft- und
Raumfahrzeugen
Zerkratzen, Verschrammen von Glasoberflächen oder
Absplittern der Kanten
Innere Unruhen, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion,
Aufruhr, Aufstand, Kriegsereignisse oder Terror
Erdbeben oder anderen außergewöhnlichen
Naturereignissen
Kernenergie, radioaktive Isotope oder ionisierende
Strahlung
Schäden an:
PIBDH.2021Version:
Unternehmen: Oberösterreichische Versicherung AG
Firmensitz: Linz, FN: 36941a, LG Linz, Österreich
Produkt: Haushalt DaHeim
Haushaltversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Produktinformationsblatt Haushaltversicherung PIBDH.2021, 01.06.2021, Seite 1 von 3 V2024-03, wuech
★ Optische Beeinträchtigung durch Hagel ✘ Luftfahrzeugen und Luftfahrtgeräten
★ Wasserverlust ✘ Haltung von Großtieren und Hunden
★ Schäden am Kühlgut durch Ausfall von Tiefkühlgeräten
★ Schäden bei Übersiedlung durch Transportmittelunfall ✘ geliehenen, gemieteten oder verwahrten Sachen
★ grob fahrlässige Schadenherbeiführung ✘
★ Fahrraddiebstahl innerhalb Österreichs
★ Bruch von Waschbecken, Natur- und Kunststeinplatten ✘
★ Unbenannte Gefahren
★ Innere Unruhen, böswillige Beschädigung
✘ Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen
✘
✔
✘
✔ Nebenkosten, z.B. für Aufräumen, Abbruch, Entsorgung
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
★
!
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★ Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche
★ Übernahme von Gehsteig- und Stiegenreinigung !
!
★
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★
!
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★ Versicherungsschutz für die ganze Erde
★ Motorisch angetriebene Flugmodelle bis 5 kg
★
Wo bin ich versichert?
✔
✔
Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden an:
beweglichen Sachen bei Benützung, Beförderung oder
Bearbeitung
Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden aus:
Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung
oder sonstigen Diskiriminierungen
Die Oberösterreichische Versicherung AG ersetzt:
Kosten für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung
der versicherten Sachen und
Eine Privathaftpflichtversicherung kann optional
abgeschlossen werden. Im Rahmen der vereinbarten
Versicherungssumme sind versichert:
Erfüllung gerechtfertigter Schadenersatzverpflichtungen
bei Sach-, Personen- und dadurch verursachten
Vermögensschäden aus den Gefahren des täglichen Lebens
im Privatbereich
In der Privathaftpflichtversicherung können zusätzlich
versichert werden:
Schadenersatzansprüche von Verwandten in gerader auf-
und absteigender Linie, ausgenommen mitversicherte
Personen
Schäden, die dem Versicherungsnehmer oder den
mitversicherten Personen zugefügt werden
In der Sachversicherung:
Bei zu niedrig gewählter Versicherungssumme erfolgt eine
anteilige Entschädigung.
Bei vorsätzlicher Schadenherbeiführung entfällt der
Versicherungsschutz.
Wird ein Selbstbehalt vereinbart, wird dieser vom
Entschädigungsbetrag in Abzug gebracht.
Bei Risiken mit beschränkten Beträgen erfolgt eine
Entschädigung höchstens bis zu diesem Betrag.
In der Privathaftpflichtversicherung:
Die Versicherungsleistung ist mit der vereinbarten
Pauschalversicherungssumme begrenzt.
jenen Teilen von unbeweglichen Sachen, die bearbeitet
oder benutzt werden
Schäden an fremden beweglichen und unbeweglichen
Sachen, die nicht entliehen, gemietet, geleast, gepachtet
oder Gefälligkeitshalber überlassen wurden
Beschädigung von gemieteten Räumlichkeiten, wenn das
Mietverhältnis höchstens einen Monat beträgt
Regressforderungen des Gebäudefeuer- bzw. -
leitungswasserversicherers
Die Leistungen und die Versicherungssummen vereinbart die
Oberösterreichische Versicherung AG mit Ihnen im
Versicherungsvertrag.
Bei vorsätzlicher Schadenherbeiführung entfällt der
Versicherungsschutz.
Wird ein Selbstbehalt vereinbart, wird dieser vom
Entschädigungsbetrag in Abzug gebracht.
Sachversicherung:
Versicherungsschutz besteht am vereinbarten Versicherungsort.
Privathaftpflichtversicherung:
Versicherungsschutz besteht in Europa und den außereuropäischen Mittelmeer-Anliegerstaaten.
Produktinformationsblatt Haushaltversicherung PIBDH.2021, 01.06.2021, Seite 2 von 3 V2024-03, wuech
Welche Verpflichtungen habe ich?
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Wann und wie zahle ich?
Wann beginnt und endet die Deckung?
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Wie kann ich den Vertrag kündigen?
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Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
Unternehmer:
Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall oder wegen Übersiedlung, vorzeitig gekündigt
werden.
Sachversicherung:
Die Oberösterreichische Versicherung AG muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor
Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit.
Jeder Schaden muss klein gehalten und so schnell wie möglich gemeldet werden.
Das versicherte Risiko darf nach Vertragsabschluss nicht erheblich vergrößert oder erweitert werden. Eine dennoch
eingetretene Gefahrerhöhung ist der Oberösterreichischen Versicherung AG zu melden.
Wenn niemand zuhause ist, sind Eingangs-, Terrassentüren und Fenster ordnungsgemäß zu schließen, vorhandene Schlösser
zu versperren und vereinbarte Sicherungsmaßnahmen anzuwenden.
Wenn längere Zeit niemand zuhause ist, sind alle Wasserzuleitungen abzusperren und es ist Frostschäden vorzubeugen.
Schäden durch Brand, Explosion oder Einbruch sind der Sicherheitsbehörde zu melden
An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und
Originalbelege zu überlassen.
Privathaftpflichtversicherung:
Jeder Schaden muss klein gehalten werden. Schäden und gegen Sie erhobene Ansprüche sowie die Einleitung
verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher Strafverfahren sind der Oberösterreichischen Versicherung AG innerhalb einer
Woche zu melden.
An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und
Originalbelege zu überlassen.
Wenn Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden, dürfen Sie diese nicht anerkennen. Wenn Ansprüche gerichtlich geltend
gemacht werden, müssen Sie alle Weisungen der Oberösterreichischen Versicherung AG befolgen und dem Anwalt der
Oberösterreichischen Versicherung AG Vollmacht erteilen.
Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus - wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder
monatlich.
Wie: z.B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder online - wie vereinbart.
Beginn:
Wie im Versicherungsvertrag vereinbart - allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen.
Ende:
Vertragsdauer kürzer als ein Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt - ohne Kündigung.
Vertragsdauer länger als ein Jahr: Der Versicherungsschutz verlängert sich nach Vertragsablauf jeweils um ein Jahr, außer Sie
oder die Oberösterreichische Versicherung AG kündigen den Vertrag fristgerecht.
Verbraucher:
Sie können den Vertrag zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
Produktinformationsblatt Haushaltversicherung PIBDH.2021, 01.06.2021, Seite 3 von 3 V2024-03, wuech