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Außergewöhnliche Naturereignisse Erweiterung - Wohnungsinhalt (HaNE-2010)
4 der ABH gilt zusätzlich folgende Sicherheitsvorschrift vereinbart:
- 2 -
Waren und Lebensmittelvorräte in Kellergeschoßen sind mindestens 25 cm über der Kellersohle zu
lagern.
Artikel 6 -
Außergewöhnliche Naturereignisse - Wohnungsinhalt (HaN-AV2010)
des Artikel 4 der ABH gilt zusätzlich folgende Sicherheitsvorschrift vereinbart:
Waren und Lebensmittelvorräte in Kellergeschoßen sind mindestens 25 cm über der Kellersohle zu
lagern.
Artikel 6 -
Außergewöhnliche Naturereignisse Erweiterung - Wohnungsinhalt (HaNE-AV2010)
des Artikel 4 der ABH gilt zusätzlich folgende Sicherheitsvorschrift vereinbart:
Waren und Lebensmittelvorräte in Kellergeschoßen sind mindestens 25 cm über der Kellersohle zu
lagern.
Artikel 6 -
Außergewöhnliche Naturereignisse - Wohnungsinhalt (HaN-06)
4 der ABH gilt zusätzlich folgende Sicherheitsvorschrift vereinbart:
- 2 -
Waren und Lebensmittelvorräte in Kellergeschoßen sind mindestens 25 cm über der Kellersohle zu
lagern.
Artikel 6 -
Außergewöhnliche Naturereignisse - Wohnungsinhalt (HaN-AV06)
des Artikel 4 der ABH gilt zusätzlich folgende Sicherheitsvorschrift vereinbart:
Waren und Lebensmittelvorräte in Kellergeschoßen sind mindestens 25 cm über der Kellersohle zu
- 2 -
lagern.
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