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ZuHaus-Objektschutz (ZHO-05)
Hausangestellten oder gegen einen im gemeinsamen Haushalt lebenden
Familienangehörigen (auch Lebensgefährten) richtet.
Dieser Regreßverzicht gilt nur dann, wenn der Ersatzpflichtige den Schaden weder
ZBF-IG98 (ZBF-IG98)
Lösungsmitteln,
Schmiermitteln, Heiz- und Brennstoffen, technischen Gasen, Baustoffen, Lebens- und Genuß-
mitteln, nicht wiederverwendbaren Verpackungsmitteln aller Art sowie Edelmetallen
ZBF-IG96 (ZBF-IG96)
aller Art, Lösungsmitteln, Schmiermitteln, Heiz- und Brennstoffen, techni-
schen Gasen, Baustoffen, Lebens- und Genußmitteln, nicht wiederverwendbaren Verpackungsmitteln aller
Art sowie Edelmetallen und
ZuHaus-Objektschutz (ZHO-06)
Hausangestellten oder gegen einen im gemeinsamen Haushalt lebenden
Familienangehörigen (auch Lebensgefährten) richtet.
Dieser Regreßverzicht gilt nur dann, wenn der Ersatzpflichtige den Schaden weder
ZuHaus-Objektschutz (ZHO-08)
Hausangestellten oder gegen einen im gemeinsamen Haushalt lebenden
Familienangehörigen (auch Lebensgefährten) richtet.
Dieser Regreßverzicht gilt nur dann, wenn der Ersatzpflichtige den Schaden weder