Suche
ZuHaus-Objektschutz (ZHO-09.1)
Hausangestellten oder gegen einen im gemeinsamen Haushalt lebenden
Familienangehörigen (auch Lebensgefährten) richtet.
Dieser Regreßverzicht gilt nur dann, wenn der Ersatzpflichtige den Schaden weder
ZuHaus-Objektschutz (ZHO-09)
Hausangestellten oder gegen einen im gemeinsamen Haushalt lebenden
Familienangehörigen (auch Lebensgefährten) richtet.
Dieser Regreßverzicht gilt nur dann, wenn der Ersatzpflichtige den Schaden weder
Allgem. Bedingungen für die Einbruchdiebstahlversicherung (AEB2003)
von Personen herbeigeführt werden, die mit dem
Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben;
5. Schäden, die durch vorsätzliche Handlungen von Personen herbeigeführt werden, die für den
Allgemeine Einbruchdiebstahlversicherungsbedingungen (AEB98) (AEB98)
Personen herbeigeführt werden, die mit dem
Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben;
5. Schäden, die durch vorsätzliche Handlungen von Personen herbeigeführt werden, die für
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (AKHB2015) (AKHB2015)
lebenden Geschwister sowie der im gemeinsamen
Haushalt lebende eingetragene Partner oder Lebensgefährte. Hierbei sind den Kindern und
Eltern Wahl- oder Pflegekinder und -eltern und der ehelichen