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E135 (E135)
der Urkunden gilt nur für Kosten des Aufgebotsverfahrens und der Wiederherstellung
einschließlich der sonstigen für die Wiederherstellung aufgewendeten Auslagen, soweit der Versiche-
rungsnehmer sie
Kosten des Aufgebotsverfahrens (E35) (E35)
der Urkunden gilt nur für Kosten des Aufgebotsverfahrens und der Wiederherstellung
einschließlich der sonstigen für die Wiederherstellung aufgewendeten Auslagen, soweit der Versiche-
rungsnehmer sie
GP-St-95 (GP-St-95)
2.3.1. WIEDERHERSTELLUNGSKOSTEN
Wiederherstellungskosten für Datenträger, Geschäftsbücher, Akte, Pläne und dgl. und die darauf be-
findlichen Daten sowie Wiederherstellungskosten für Repro [...] aufgrund behördlicher Auflagen nach einem ersatz-
pflichtigen Schaden die Kosten der Wiederherstellung von versicherten Gebäuden und/oder der
technischen und kaufmännischen Betriebsei [...] kurz-
fristig notwendige Sicherungsmaßnahmen nur einmal.
2.1.5. ADAPTIERUNGEN
Soweit die Wiederherstellung vertraglich oder gesetzlich zu Lasten des Versicherungsnehmers zu er-
folgen hat, gelten A
AmLand - Haftpflicht Plus (AH2831.18)
18
Haftpflichtversicherung für ehemalige Landwirtschaften und
für forstwirtschaftliche Betriebe
Anstelle von Abschnitt B Punkt 6. EHVB gilt folgende Regelung
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nach [...] Fassung, durchgeführt werden.
5.1. Sachschäden, die sich innerhalb eines Radius von 100 m von der Sprengstelle ereignen, sind
vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
5.2. Der Versicherer haftet nicht [...] auf Versicherungsfälle
- aus Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Ausstellungen und Messen,
- durch Produkte des Versicherungsnehmers, die dorthin gelangt sind, ohne
Verbesserung infolge technischen Fortschrittes (M4130.2)
infolge technischen Fortschrittes - (M4130.2)
Nach einem ersatzpflichtigen Sachschaden kann die Wiederherstellung der zerstörten
versicherten Sachen durch gleichartige, dem letzten Stand der Technik entsprechende [...] dass dadurch der ursprüngliche Betriebs- bzw.
Verwendungszweck nicht geändert wird und die Wiederherstellungskosten den Einzelwert der
zerstörten Sachen nicht übersteigen.
Oberösterreichische Versicherung