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Kosten des Aufgebotsverfahrens (E35) (E35)
der Urkunden gilt nur für Kosten des Aufgebotsverfahrens und der Wiederherstellung
einschließlich der sonstigen für die Wiederherstellung aufgewendeten Auslagen, soweit der Versiche-
rungsnehmer sie
E135 (E135)
der Urkunden gilt nur für Kosten des Aufgebotsverfahrens und der Wiederherstellung
einschließlich der sonstigen für die Wiederherstellung aufgewendeten Auslagen, soweit der Versiche-
rungsnehmer sie
Feuerwehren (UN1054.24)
angeordneten,
befohlenen oder gewöhnlichen Feuerwehrtätigkeiten sowie bei Tätigkeiten nach
Selbstindienststellung bei tatsächlicher oder vermuteter Gefahr in Verzug für Menschen und/oder
Sachwerte.
Dazu [...] Unfall.
4. Versichert sind auch Unfälle, die dem Versicherten auf dem direkten Weg zu und von der
Einsatzstelle zustoßen. Der Versicherungsschutz entfällt jedoch, wenn der Weg ohne
Zusammenhang mit der versicherten [...] innerhalb
einer Frist von 8 Tagen, vom Einsatztag an gerechnet, auftreten und als solche ärztlich
festgestellt sind, gelten in Erweiterung des Art. 6 der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen
Elektro Plus-Paket (KA1144.25)
Versicherungsfall.
2. Ladekabel und mobile Ladestation von Elektro-/Hybridfahrzeugen
Die vom Hersteller zum Fahrzeug mitgelieferten Ladekabel sowie eine mobile Ladestation sind
jeweils bis EUR 500 je [...] während des
Ladevorganges stattgefunden hat.
Der Diebstahl ist unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen.
Selbstbehalt
Ein auf der Polizze vereinbarter Selbstbehalt findet keine Anwendung [...] ung erlangt werden kann (Subsidiarität).
Der Diebstahl ist unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen.
Kein Versicherungsschutz besteht für KFZ-Ladestationen (Wallboxen), die in einer
Verbesserung infolge technischen Fortschrittes (M4130.2)
infolge technischen Fortschrittes - (M4130.2)
Nach einem ersatzpflichtigen Sachschaden kann die Wiederherstellung der zerstörten
versicherten Sachen durch gleichartige, dem letzten Stand der Technik entsprechende [...] dass dadurch der ursprüngliche Betriebs- bzw.
Verwendungszweck nicht geändert wird und die Wiederherstellungskosten den Einzelwert der
zerstörten Sachen nicht übersteigen.
Oberösterreichische Versicherung