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Allgemeine und ergänzende allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB/EHVB2004.1)
Abhandenkommen von Sachen, welche von
Badegästen in den vom Bad zur Verfügung gestellten Kabinen und Kleiderkästen versperrt gehalten
oder von der Badeanstalt in Verwahrung genommen werden.
[...] en, Badeanstalten, Erholungs-
heimen, Kindergärten und Betriebssportgemeinschaften, auch wenn diese Einrichtungen durch
betriebsfremde Personen benützt werden (für die Badeanstalten findet [...] 5. Rauchfangkehrer
6. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
7. Fremdenbeherbergung
8. Badeanstalten
9. Ärzte, Dentisten, Tierärzte (Tierkliniken)
10. Krankenanstalten, Heil- und Pflegeanstalten
AHVB/EHVB2004 Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB/EHVB2004)
Abhandenkommen von Sachen, welche von
Badegästen in den vom Bad zur Verfügung gestellten Kabinen und Kleiderkästen versperrt gehalten
oder von der Badeanstalt in Verwahrung genommen werden.
[...] en, Badeanstalten, Erholungs-
heimen, Kindergärten und Betriebssportgemeinschaften, auch wenn diese Einrichtungen durch
betriebsfremde Personen benützt werden (für die Badeanstalten findet [...] 5. Rauchfangkehrer
6. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
7. Fremdenbeherbergung
8. Badeanstalten
9. Ärzte, Dentisten, Tierärzte (Tierkliniken)
10. Krankenanstalten, Heil- und Pflegeanstalten
Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen (St130)
versenkte Schwimmbäder, Planschbecken,
Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen und der Verlust von Badewasser.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
AH818 (AH818)
mindestens ATS 1.000,- (EUR 72,67).
2.3. Verlust oder Abhandenkommen eingebrachter Sachen der Badegäste (ausgenommen Kraft- und
Wasserfahrzeuge).
Die Versicherung erstreckt sich [...] Haft-
ung des Versicherungsnehmers als Verwahrer aus der Beschädigung der von den Badegästen
eingebrachten Sachen.
Die Besondere Vereinbarung gemäß Abschnitt B, Z 7.2
Verlust oder Abhandenkommen eingebrachter Sachen, (AH435) ausgenommen Kraft- und Wasserfahrzeuge (AH435)
Abschnitt B, Z. 6, Pkt. 2. EHVB (Fremdenbeherbergung),
o Abschnitt B, Z. 7, Pkt. 2. EHVB (Badeanstalten),
o Abschnitt B, Z. 9, Pkt. 2. EHVB (Krankenanstalten usw.)
ist getroffen.
2. Die