Suche
Sportliche Oberösterreichische - Versicherer belegt zweiten Platz bei der Fit-Up-Challenge österreichweit
Seit 2022 beteiligt sich die Oberösterreichische am Fit-Up Programm. Heuer stellte sich der Versicherer erstmals der Herausforderung und verglich sich mit 15 Unternehmen aus ganz Österreich. Zwischen
Zusatzbedingungen für die Elektronik-Pauschalversicherung (CS3011.15)
im Wellness- und Spa-Bereich;
- Anlagen (elektrische/elektronisch) zum Betriebs von Frei- und Hallen-Bädern:
. Pumpenanlagen, Dosieranlagen, Filteranlagen.
Nicht versichert sind:
Anlagen und Geräte
- der
Allgemeine und ergänzende allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB/EHVB2005.12)
Abhandenkommen von Sachen, welche von
Badegästen in den vom Bad zur Verfügung gestellten Kabinen und Kleiderkästen versperrt gehalten
oder von der Badeanstalt in Verwahrung genommen werden.
[...] en, Badeanstalten, Erholungs-
heimen, Kindergärten und Betriebssportgemeinschaften, auch wenn diese Einrichtungen durch
betriebsfremde Personen benützt werden (für die Badeanstalten findet [...] 5. Rauchfangkehrer
6. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
7. Fremdenbeherbergung
8. Badeanstalten
9. Ärzte, Dentisten, Tierärzte (Tierkliniken)
10. Krankenanstalten, Heil- und Pflegeanstalten
ImOrt - Unterversicherungsschutz für Inhalt - ImG027.22 (ImG027.22)
entrum; Bauhof
25% Bühne/Theater; Museum; Feuerwehr
50% Wasserversorgung; Pumpwerk; Freibad; Hallenbad
70% Kläranlage
Wertanpassung
in Abänderung der ImG018 Pkt. 2.2. erfolgt die Berechnung des Pr
Allgemeine und ergänzende allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB/EHVB2005.21)
Abhandenkommen von Sachen,
welche von Badegästen in den vom Bad zur Verfügung gestellten Kabinen und Kleiderkästen
versperrt gehalten oder von der Badeanstalt in Verwahrung genommen werden.
[...] 5. Rauchfangkehrer
6. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
7. Fremdenbeherbergung
8. Badeanstalten
9. Ärzte, Dentisten, Tierärzte (Tierkliniken)
10. Krankenanstalten, Heil- u. Pflegeanstalten [...] sicherungsschutz besteht;
2.9. Sozialeinrichtungen für Arbeitnehmer, wie z.B. Werkskantinen, Badeanstalten, Erholungs-
heimen, Kindergärten und Betriebssportgemeinschaften, auch wenn diese Ei