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IM GESCHÄFT BESONDERE BEDINGUNG IG-03.3 (IG-03.3)
1.2.3. ABFUHRKOSTEN:
sind Kosten des Transports zum Zweck der Behandlung oder zur Deponierung.
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1.1.1.2.4. BEHANDLUNGSKOSTEN:
sind Kosten für Maßnahmen, welche dazu dienen, gefährlichen [...] gemeinsamen Gesamtversicherungssumme auf erstes Risiko sind
Nebenkosten und Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall und/oder Problemstoffen
(einschließlich Erdreich) gedeckt.
1 [...] ENTSORGUNGSKOSTEN MIT ERDREICH
Als Entsorgungskosten gelten die Kosten für Untersuchung, Abfuhr, Behandlung und Deponierung.
1.1.1.2.1.ENTSORGUNGSKOSTEN:
1.1.1.2.1.1. Diese Kosten müssen verursacht werden
Produktinformationsblatt Rechtsschutzversicherung (PIBRS.2020)
Wichtiger Hinweis
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Was ist versichert? Was ist nicht versichert?
✔
✘
✘ Anlage von Vermögen
✘
★ Fahrzeug-Rechtsschutz
★ Lenker-Rechtsschutz ✘
★
Cybercrime steigt rasant – so bleiben Daten und Finanzen sicher
Durch Prävention, Schulungen und passende Versicherungen lassen sich Schäden reduzieren und die Handlungsfähigkeit erhalten. Digitale Sicherheit entwickelt sich damit zu einem echten Wettbewerbsvorteil. Warum
GP-ED-95 (GP-ED-95)
Original- oder Duplikatschlüssel der Versi-
cherungsräumlichkeiten durch Einbruchdiebstahl oder Raub abhanden gekommen sind - bis EUR 2.180,19,-
auf erstes Risiko mitversichert.
2.1.3. KURZFRISTIGE S
UPG-F-95 (UPG-F-95)
angeordnet wurden.
2.14. ENTSORGUNG VON SONDERMÜLL - VERSICHERUNG VON MEHRKOSTEN DURCH
BEHANDLUNG VON GEFÄHRLICHEM ABFALL UND/ODER PROBLEMSTOFFEN
Text abgedruckt unter Punkt 2.13. der UPB-F-95