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Haustechnik, Infrastruktur, Außenanlagen, Gebäudezubehör inkl. Schäden durch Anprall unbekannter KFZ – Fe5104.19 (Fe5104.19)
rt sind Schäden
verursacht durch ein versichertes Schadenereignis gemäß Art. 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AFB oder
verursacht durch Anprall fremder Kraftfahrzeuge (vorausgesetzt die Anzeige des [...] n und der Schädiger bzw.
Halter des Kraftfahrzeuges kann nicht ermittelt werden)
an am Versicherungsgrundstück (nach den Regeln der Technik errichtete und mit dem Boden oder
Gebäude fest verbunden) b
KFZ als Handelsware, Erstrisiko, Wiederbeschaffungswert (ED3006.16)
en des Versicherungsnehmers vor dem Schadenfall:
In Ergänzung zu Art. 5 Pkt. 1. der dem Vertrag zugrunde liegenden AEB ist der Versicherungs-
nehmer zusätzlich verpflichtet, die Fahrzeugschlüssel in einem [...] Raum oder versperrten Behältnis aufzubewahren. Sämtliche Bestimmungen des Art. 5 der dem
Vertrag zugrunde liegenden AEB bleiben unberührt aufrecht.
Versicherungswert:
Als Versicherungswert von Kraftfahrzeugen
KFZ als Handelsware, Vollwert, Wiederbeschaffungswert (ED3007.16)
en des Versicherungsnehmers vor dem Schadenfall:
In Ergänzung zu Art. 5 Pkt. 1. der dem Vertrag zugrunde liegenden AEB ist der Versicherungs-
nehmer zusätzlich verpflichtet, die Fahrzeugschlüssel in einem [...] Raum oder versperrten Behältnis aufzubewahren. Sämtliche Bestimmungen des Art. 5 der dem
Vertrag zugrunde liegenden AEB bleiben unberührt aufrecht.
Versicherungswert:
Als Versicherungswert von Kraftfahrzeugen
Modell Superschutz Basis 500 für Freizeitunfälle ab 11 % Invalidität (UN1046.16)
Freizeitunfälle ab 11 % - UN1046.16
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad für Dauerinvalidität mindestens [...] gsleistung
erbracht.
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Übersteigt der gemäß Artikel 7 festgestellte Invaliditätsgrad
Fahrzeuge, selbstf. Arbeitsmasch. ohne Kennz. Vollwert, Neuwert (IG12-F-KFZoEVN)
ausgewiesen und versichert ist, gilt diese auch außerhalb des Versicherungsortes bzw. des
Versicherungsgrundstückes im nachstehend definierten örtlichen Geltungsbereich in ruhendem
oder fahrendem Zustand [...] ausgeschlossen.
Örtlicher Geltungsbereich:
Europa im geografischem Sinn außerhalb des Versicherungsgrundstückes.
Versicherungsschutz wird nicht gewährt für:
- Schäden, die bei Beteiligung an Fahr