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OÖV-Familienunfallversicherung 100-100-100 (UN1005.21)
Polizze angeführten Versicherungssummen mitversichert.
Gemäß Artikel 8, Pkt. 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB werden im Todesfall für die
versicherten Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres [...] Berufsschulen) oder
- ein ordentliches Studium absolvieren (Universität, Fachhochschule), oder
- den Grundwehr- bzw. Zivildienst im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen oder ein
freiwilliges soziales oder
Familienunfallversicherung 100-100-50 (UN1003.21)
Polizze angeführten
Versicherungssummen mitversichert.
Gemäß Artikel 8, Pkt. 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB werden im Todesfall für die
versicherten Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres [...] Berufsschulen) oder
- ein ordentliches Studium absolvieren (Universität, Fachhochschule), oder
- den Grundwehr- bzw. Zivildienst im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen oder ein
freiwilliges soziales oder
Familienunfallversicherung - 100/100/100 (UN1002.21)
Polizze
angeführten Versicherungssummen mitversichert.
Gemäß Artikel 8, Pkt. 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB werden im Todesfall für die
versicherten Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres [...] Berufsschulen) oder
- ein ordentliches Studium absolvieren (Universität, Fachhochschule), oder
- den Grundwehr- bzw. Zivildienst im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen oder ein
freiwilliges soziales oder
FEUER - Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger jeweils mit behördlichem Kennzeichen zum Vollwert innerhalb Europas im geografischen Sinn zum Verkehrswert - Fe3033.19 (Fe3033.19)
Tieflader) sind:
in ruhendem oder fahrendem Zustand
auch außerhalb des Versicherungsortes bzw. Versicherungsgrundstückes
gegen die Gefahren des Art. 1 AFB (Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung)
bis [...] ng: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit behördlicher Zulassung am Versicherungsort
bzw. Versicherungsgrundstück bleiben ungeachtet dieser Regelung gemäß Pkt. 1.2.1. Fe3022 Teil
der Betriebseinrichtung
FEUER - Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger jeweils ohne behördlichem Kennzeichen zum Vollwert innerhalb Europas im geografischen Sinn zum Neuwert - Fe3032.19 (Fe3032.19)
inen, Bagger, Zugmaschinen,
Tieflader) am Versicherungsort ist gemäß Art 1.2.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden
Besonderen Bedingung Fe3022, der Betriebseinrichtung zugehörig und deren Versicherungswert [...] versichert sind:
in ruhendem oder fahrendem Zustand
auch außerhalb des Versicherungsortes bzw. Versicherungsgrundstückes
gegen die Gefahren des Art. 1 AFB (Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung)
bis