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Modell Superschutz 500 für Freizeitunfälle ab 11 % Invalidität (UN1036.16)
Freizeitunfälle ab 11 % - UN1036.16
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad für Dauerinvalidität mindestens [...] gsleistung
erbracht.
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Artikel 7
- mindestens 25%
Modell Komfortschutz 500 ab 25 % Invalidität (UN1034.16)
25 % Invalidität - UN1034.16
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad für Dauerinvalidität mindestens [...] gsleistung
erbracht.
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Artikel 7
- mindestens 25%
Modell Basisschutz 300 ab 11 % Invalidität (UN1048.16)
11 % Invalidität - UN1048.16
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad für Dauerinvalidität mindestens [...] %, wird keine Versicherungsleistung
erbracht.
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB wird wie folgt ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Art. 7
- mindestens 11%
Modell Komfortschutz 500 ab 11 % Invalidität (UN1033.16)
11 % Invalidität - UN1033.16
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad für Dauerinvalidität mindestens [...] gsleistung
erbracht.
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Artikel 7
- mindestens 25%
Im Geschäft - Glasversicherung (IG-G-03) (IG-G-03)
die zur Ersatzausführung erforderlich sind.
2.2. BEWACHUNG
Das sind die Kosten über auf Grund eines Schadenereignisses gemäß Art. 1 der Allgemeinen
Bedingungen für die Glasversicherung (ABG) [...] Räumlichkeiten bzw. Gebäude.
2.3. FOLGESCHÄDEN AN WAREN
Das sind Folgeschäden an Waren, die aufgrund eines ersatzpflichtigen Schadens gemäß Art. 1
der Allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung